Ulm (ots) - Der alleine fahrende Mann kam gegen 22 Uhr aus Richtung Bad Waldsee und wollte bei Mühlhausen auf die Bundesstraße in Richtung Biberach abbiegen. Er nahm einer Autofahrerin die Vorfahrt. 10.000 Euro Sachschaden war die Folge. Für den 25-Jährigen bleibt es aber nicht dabei: Nach einem Alkoholtest nahm ihm die Polizei den Führerschein ab und begleitete ihn zu einer Blutentnahme.
Hinweis der Polizei:
ass="xmllist"> - Alkohol und die Teilnahme am Straßenverkehr passen nicht zusammen. Trennen Sie immer Trinken und Fahren.
-Alkoholbedingte Auswirkungen lassen sich nicht durch Erfahrung oder Fahrpraxis ausgleichen.
-Bedenken Sie, dass konsumierter Alkohol nicht sofort abgebaut wird. Es besteht daher die Gefahr, dass Sie sich am nächsten Tag mit Restalkohol ans Steuer setzen und damit sich und andere gefährden.
-Neben Bußgeldern oder strafrechtlichen Folgen können Sie bei einem Unfall aufgrund Alkoholbeeinflussung auch Ihren Versicherungsschutz verlieren. Hohe Regressforderungen der Versicherung können in diesem Fall auf Sie zukommen.
-Die Wiedererlangung der wegen Alkohol entzogenen Fahrerlaubnis ist mit hohem Kostenaufwand verbunden und ist nicht immer erfolgreich.
Uwe Krause, Pressestelle, Telefon: 0731 188 1111, E-Mail: ulm.pp.stab.oe@polizei.bwl.de
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