POL-NE: Betrunkener Radfahrer übersteht Unfall leicht verletzt

25.07.2016 – 11:51

Dormagen-Stürzelberg (ots) - Glück im Unglück hatte am Samstag (23.07.) ein 22-jähriger Fahrradfahrer als er, gegen 2:40 Uhr, auf der Bahnstraße frontal mit dem Auto einer 19-Jährigen zusammenstieß.

Die Kraftfahrerin schilderte gegenüber der Polizei, dass ihr der Fahrradfahrer plötzlich auf der eigenen Fahrspur entgegengekommen sei und ein sofortiges Bremsmanöver den Zusammenstoß nicht verhindern konnte.

hrend das Auto deutliche Spuren des Unfalls aufwies, trug der 22-jährige Radfahrer glücklicher Weise nur leichte Verletzungen davon. Im Zuge der polizeilichen Unfallaufnahme stellten die Streifenbeamten jedoch Alkoholgeruch in seiner Atemluft fest. Ein Test ergab einen Wert jenseits der erlaubten Promillegrenze. Ein Bereitschaftsarzt entnahm dem 22-Jährigen auf der Wache eine Blutprobe. Den Dormagener erwartet nun ein Strafverfahren.

Die alkoholisierte Teilnahme am Straßenverkehr ist auch für Radfahrer kein Kavaliersdelikt! Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass die Fahrerlaubnis einem Radfahrer mit einem Blutalkoholgehalt von 1,6 Promille und mehr entzogen werden kann. Eine Geldstrafe, sowie die Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) können folgen.

Viele Verkehrsteilnehmer sind der Meinung, dass sie uneingeschränkt Alkohol trinken dürfen, wenn sie mit dem Fahrrad unterwegs sind, aber Achtung: Bereits ab einem Alkoholisierungsgrad von 0,3 Promille ist ein Strafverfahren fällig, wenn sogenannte Ausfallerscheinungen vorliegen, der Radfahrer zum Beispiel in Schlangenlinien fährt, stürzt oder einen Verkehrsunfall verursacht.

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