POL-HRO: Verdacht des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz – „Spice“: Polizei durchsucht mehrere Objekte

11.08.2016 – 14:12

Rostock (ots) -

Gemeinsame Pressemitteilung der  Staatsanwaltschaft Rostock      - Pressestelle - Doberaner Straße 116 18057 Rostock  KONTAKT:	Harald Nowack   TELEFON:	0381 / 4564240 TELEFAX:        0381 / 4564276   E-MAIL:	Pressesprecher@sta-rostock.mv-justiz.de 	o">Presse.StARostock@googlemail.com INTERNET:www.mv-justiz.de/pages/staatsanwaltschaften/sta_hro.htm  und des  Polizeipräsidiums Rostock     - Pressestelle - Straße der Demokratie 1 18196 Waldeck   KONTAKT:	Sophie Pawelke  TELEFON:	038208/8882041 TELEFAX:	038208/8882006  E-MAIL:pp-hro@gmx.de  INTERNET:	www.polizei.mvnet.de      Verdacht des  Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz - "Spice": Polizei durchsucht mehrere Objekte    Wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz  und der mehrfach gefährlichen Körperverletzung hat die  Staatsanwaltschaft Rostock gemeinsam mit den  Kriminalpolizeiinspektionen Rostock und Schwerin sowie dem  Landeskriminalamt Mecklenburg-Vorpommern am heutigen Donnerstagmorgen mehrere Objekte durchsucht. Neben Geschäftsräumen waren auch  Wohnungen in Rostock und Wismar betroffen.  Verdächtigt wird ein 29 Jahre alter Wismaraner, der in Rostock zwei  sogenannte Headshops betreibt. Dort verkauft er "Badesalze" und  "Räuchermischungen" - auch als "Spice" bekannt -, bei denen es sich  um "Neue psychoaktive Substanzen" (NPS) handelt.   Ihm wird vorgeworfen, in mehreren Fällen durch die Beibringung von  Giften oder anderen gesundheitsschädlichen Stoffen eine andere Person an der Gesundheit geschädigt zu haben. Darüber hinaus besteht der  Verdacht, dass der 29-Jährige Betäubungsmittel an Personen unter 18  Jahren abgegeben sowie gewerbsmäßig mit Betäubungsmitteln unerlaubt  Handel betrieben hat. Der Beschuldigte ist nach aktuellen  Erkenntnissen ein führendes Mitglied im Rocker-Milieu.   Neue psychoaktive Substanzen gehören zu den sogenannten Legal Highs.  Sie werden als Ersatz für Marihuana und Haschisch vertrieben, wobei  diese Stoffe synthetische Cannabinoide enthalten, die vergleichbare,  aber immer öfter wesentlich höhere Wirkungen erzielen. Ein Merkmal  der NPS ist die teils fehlende Deklarierung, die eine genaue  Zusammensetzung der Stoffe für den Konsumenten nicht ersichtlich  macht. Bei den Ermittlungen im Vorfeld der Durchsuchungen sind bei  Stichproben synthetische Cannabinoide festgestellt worden, die seit  der Änderung des Betäubungsmittelgesetzes zum 01.06.2016 teilweise  diesem unterstellt sind.   Bei Jugendlichen bzw. Heranwachsenden kann der Konsum dieser Stoffe  zu schwerwiegenden, teils tödlichen Beeinträchtigungen führen. In  Deutschland sind in den vergangenen Jahren nachweislich mehrere  Personen an dem Konsum von NPS-Produkten gestorben (2015 insgesamt 39 Menschen). In Mecklenburg-Vorpommern  waren es in diesem Jahr bisher  drei Personen. Allein in Rostock wurden in der Vergangenheit vier  Sachverhalte angezeigt, bei den 14- bis 15-jährige Schüler über  Vergiftungserscheinungen klagten und ärztlich betreut werden mussten. In diesen Fällen wurden die NPS beim oben genannten Tatverdächtigen  erworben.   Diese Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz werden mit  Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu 15 Jahren, die gefährliche  Körperverletzung nicht unter sechs Monaten bestraft.  Dem Gewerbeamt Rostock sind im Vorfeld der Maßnahmen alle  maßgeblichen Umstände mitgeteilt worden, welche eine Überprüfung der  für Gewerbetreibende erforderlichen Zuverlässigkeit ermöglichen.  Bei den Durchsuchungen wurde umfangreiches Beweismaterial  sichergestellt. Die Ermittlungen dauern an. 

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