Akribische Ermittlungstätigkeit zahlt sich aus: Burghausener Schleierfahnder klären 36 Delikte

Akribische Ermittlungstätigkeit zahlt sich aus: Burghausener Schleierfahnder klären 36 Delikte LKR. MÜHLDORF AM INN. Eine Schwarzarbeit-Kontrolle Ende März 2016, an der Burghauser Schleierfahnder beteiligt waren, brachte die umfangreichen Ermittlungen ins Rollen. Jetzt, gut vier Monate später, können 28 Straftaten und 8 Ordnungswidrigkeiten als geklärt gemeldet werden.
Am 30. März 2016 wurde durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit in Traunstein eine Überprüfung der Beschäftigten in einem Gastronomiebetrieb in einer größeren Stadt im Landkreis Mühldorf am Inn durchgeführt. Beamte der Polizeistation Fahndung Burghausen wurden zwecks Dokumentenprüfung hinzugezogen. Eine weibliche Bedienung legte einen griechischen Personalausweis vor, den die Fahnder schnell als Totalfälschung erkannten. Kurze Zeit später händigte ein anwesender Hilfskoch einen bulgarischen Personalausweis aus. Es handelte sich hierbei um ein Originaldokument, jedoch wurde dieses durch Lichtbildaustausch und Rasur bei den Personaldaten verfälscht. Einer der Zollbeamten, der bulgarisch sprach, stellte sofort fest, dass die anwesende männliche Person nicht aus Bulgarien stammen kann.

Beide Personen wurden vorläufig festgenommen und aufgefordert ihre richtigen Dokumente vorzulegen. Nur zögerlich kamen sie dieser Aufforderung nach. Sie übergaben in ihrem Zimmer zwei original albanische Pässe mit ihren Echtpersonalien. Die Sachbearbeitung der ermittelten Delikte wurde nach den Zuständigkeiten durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit und die Polizeistation Fahndung Burghausen in enger Zusammenarbeit fortgeführt. Das albanische Pärchen musste eine empfindliche Kaution als Sicherheit hinterlegen und wurde aufgefordert das Bundesgebiet zu verlassen. Bei der Sachbearbeitung wurde zudem festgestellt, dass gegen den männlichen Hilfskoch unter seinem Geburtsnamen, der nicht im Pass vermerkt ist, ein Einreiseverbot ins Schengengebiet durch Griechenland wegen illegaler Beschäftigung besteht. Es wurden ein totalgefälschter griechischer Personalausweis und ein verfälschter bulgarischer Personalausweis sichergestellt. Weitere Ermittlungen ergaben, dass sich obiger Hilfskoch schon einmal mit einem totalgefälschten griechischen Personalausweis in Deutschland aufgehalten hatte. Die Personengleichheit konnte durch ein Gutachten des Bayerischen Landeskriminalamtes festgestellt werden.

Eine weitere männliche Bedienung, die nicht mehr angetroffen werden konnte, benützte für die Erwerbstätigkeit in diesem Gastronomiebetrieb ebenfalls einen totalgefälschten griechischen Personalausweis. Die weiteren Ermittlungen ergaben, dass die ge- bzw. verfälschten Dokumente auch zu Wohnsitzanmeldungen bei Einwohnermeldeämtern in Bayern benutzt wurden. Des Weiteren wurde ermittelt, dass ein Beschuldigter mit dem griechischen Falschdokument ein Konto bei einer Bank im Landkreis Altötting eröffnete.

Im weiteren Verlauf der Erhebungen konnten insgesamt 28 Straftaten (Urkundenfälschung, Mittelbare Falschbeurkundung, Einschleusen von Ausländern sowie illegale Aufenthalte) und 8 Ordnungswidrigkeiten nach dem Sozialgesetzbuch, sowie ein Fahndungstreffer geklärt werden.
Eine Person, die aufgrund der Folgeermittlungen beim Einwohnermeldeamt festgestellt wurde, ist noch auf der Flucht bzw. unbekannten Aufenthalts. Ferner konnte auch eine Tat im Raum Stuttgart geklärt werden, bei der zur Kontoeröffnung ein falscher griechischer Personalausweis benutzt wurde.