Gießen (ots) - Gemeinsame Pressemitteilung
der Staatsanwaltschaft Gießen, Marburger Straße 2, 35390 Gießen, Pressesprecher: Staatsanwalt Thomas Hauburger, Tel. (06 41) 9 34 - 3215, E-Mail: thomas.hauburger@sta-giessen.justiz.hessen.de
und des
Polizeipräsidiums Mittelhessen, Pressestelle, Ferniestraße 8, D-35394 Gießen Telefon: (0641) 7006 (0) - 2040 Fax: (0641) 7006 - 2041, E-Mail: poea-gi.ppmh@polizei.hessen.de Pressesprecher: Jörg Reinemer
Pressemeldung vom 17.08.2016
Gießen/Düsseldorf: Verdacht des Raubmordes in 3 Fällen (Soko "Riconelly")
Wie bereits berichtet, kam es in der Nacht vom 02. auf den 03.04.2016 in einem Mehrfamilienhaus in der Gießener Sudetenlandstraße zu einem Tötungsdelikt mit anschließender Brandlegung zum Nachteil eines 79 Jahre alten Mannes, der in der hiesigen Region als Zauberer "Riconelly" bekannt war.
Im Rahmen der äußerst umfangreichen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft und der Polizei Gießen gelang es insbesondere durch aufwändige DNA-Spurenuntersuchungen, eine Vielzahl von Zeugenvernehmungen und Datenauswertungen einen dringenden Tatverdacht gegen eine 35 Jährige zu begründen. Bei der aus Aachen stammenden Frau handelt es sich um eine ehemalige Nachbarin des Verstorbenen, die in der Vergangenheit bereits durch Diebstahlsdelikte (u.a. auch zum Nachteil des Getöteten) strafrechtlich in Erscheinung getreten war. Die Beschuldigte wurde am 25.05.2016 auf Antrag der Staatsanwaltschaft dem zuständigen Ermittlungsrichter vorgeführt. Es erging Haftbefehl wegen des dringenden Verdachts des Mordes und der besonders schweren Brandstiftung.
Bei der Durchsuchung der Wohnung der Tatverdächtigen konnten u.a. zwei EC-Karten sichergestellt werden. Diese EC-Karten gehörten einer 58 jährigen Frau aus Düsseldorf, welche am 10.05.2016 in der eigenen Wohnung in der Karolinger Straße 85 in Düsseldorf gemeinsam mit ihrer 86 jährigen Mutter tot aufgefunden worden war. Die Frauen waren offenbar durch stumpfe Gewalteinwirkung zu Tode gebracht und ausgeraubt worden. Aufgrund der getätigten Finanzermittlungen muss derzeit davon ausgegangen werden, dass sich die Tat bereits am Abend des 07.05.2016 zwischen 18:33 Uhr und 23:50 Uhr zutrug. Da bei der Beschuldigten zudem eine aus der Tatortwohnung in Düsseldorf stammende Schmuckschatulle gefunden wurde, erließ das Amtsgericht Gießen am 05.08.2016 einen erweiterten Haftbefehl gegen die Beschuldigte wegen des dringenden Verdachts des Mordes in nunmehr insgesamt drei Fällen.
Die Tatverdächtige befindet sich weiterhin in Untersuchungshaft und schweigt zu den Vorwürfen.
Mit dem anliegenden Fahndungsplakat und dem dort hinterlegten Link bitten die Strafverfolgungsbehörden nunmehr um sachdienliche Hinweise aus der Bevölkerung. Das Plakat und weiterer Infos und Bilder sind abrufbar unter. www.polizei.hessen.de/ppmh.
Wer Angaben zu der abgelichteten Person oder den gezeigten Gegenständen machen kann, wird gebeten, sich an die Polizei in Gießen zu wenden (Tel.: 0641-7006-2555)
Weitere Presseauskünfte behält sich die Staatsanwaltschaft Gießen vor (Tel.: 0641-934-3215).
Staatsanwalt Thomas Hauburger, Pressesprecher
Jörg Reinemer, Pressesprecher
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