BPOL-HB: „Rauchen kann Ihr Mitflugrecht gefährden“

30.08.2016 – 16:19

Bremen (ots) - Flughafen Bremen, 30.08.2016

Auf dem Vorfeld des Bremer Flughafens hat sich ein 21-jähriger Mann aus Stockholm eine Zigarette angezündet. Ein Mitarbeiter des Flughafens Bremen ermahnte ihn mehrmals, die Zigarette sofort zu löschen - immerhin stand er an der Treppe neben der Maschine. Er weigerte sich und wurde durch den Kapitän vom Mitflug in sein Heimatland ausgeschlossen. Als Bundespolizisten den jungen Mann vom Vorfeld führen wollten, wehrte er sich heftig: So "flog" er kurz in Bodenlage, damit ihm Handfesseln angelegt werden konnten.

Der Grund seines Verhaltens blieb unklar. Gewöhnlich ist Alkohol im Spiel, doch sein Atemalkoholwert betrug 0,0 Promille. Ihn erwartet ein Strafverfahren wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte; dazu ein Bußgeldverfahren wegen des Rauchens auf dem Vorfeld - dessen Ahndung erfolgt durch das Luftfahrt-Bundesamt.

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