Neubrandenburg (ots) - Am 01.09.2016 um 01:15 Uhr bemerkten zwei Polizeivollzugsbeamte des Polizeihauptreviers Waren im Rahmen ihrer Streifentätigkeit eine alkoholisierte Fahrradfahrerin. Als die Beamten die Strandstraße in Richtung Müritzstraße befuhren, kam ihnen auf der Strandstraße, mittig fahrend, eine Fahrradfahrerin mit auffälliger Fahrweise entgegen. Als die Frau plötzlich einen Schlenker machte und dann offenbar unsicher abstieg, haben sich die Beamten zu einer Kontrolle entschlossen. Bei dieser Kontrolle gab die 46-Jährige an, zuvor Alkohol im Pub getrunken zu haben und nun nach Hause fahren zu wollen. Ein freiwilliger Atemalkoholtest hat einen Wert von 1,71 Promille angezeigt. Da dies den Straftatbestand der Trunkenheit im Straßenverkehr erfüllt, wurde der Warenerin im Müritz Klinikum Blut abgenommen. Bereits am 31.08.2016 gegen 18:00 Uhr haben die Polizeivollzugsbeamten des Polizeireviers Röbel die Mitteilung bekommen, dass ein augenscheinlich stark alkoholisierter Mann mit seinem Fahrzeug auf der Dorfstraße in Melz unterwegs ist. Bei der anschließenden Überprüfung bestätigte sich der Sachverhalt. Ein freiwilliger Atemalkoholtest hat einen erstaunlichen Wert von 2,95 Promille ergeben. Der 64-jährige Müritzer wurde zur Blutprobenentnahme zum Klinikum nach Röbel verbracht. Die Beamten beschlagnahmten dazu den Führerschein und erstatteten eine Strafanzeige wegen Trunkenheit im Straßenverkehr.
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