POL-DEL: Polizeikommissariat Nordenham: Wasserrettung aus der Weser, Unfall mit Trunkenheit, Betrunkener Fahrradfahrer

03.09.2016 – 11:26

Delmenhorst (ots) - Trunkenheit im Verkehr

Nordenham, Müllerstraße

Am Freitag, 02.09.2016, gegen 19.00 Uhr, fiel ein 56 jähriger Nordenhamer durch seine unsichere Fahrweise auf seinem Fahrrad auf. Bei seiner Kontrolle stellen die Beamten des Polizeikommissariates einen Atemalkoholwert von über 2,2 Promille fest. Nachdem ihm eine Blutprobe entnommen und eine Strafanzeige gefertigt wurde, durfte er seinen Heimweg zu Fuß fortsetzen.

Verkehrsunfall mit Trunkenheit

Nordenham, Mittelweg

Am Freitag, den 03.09.2016, gegen 15.30 Uhr, befuhr ein 54 jähriger Pkw - Fahrer aus Lettland den Mittelweg, aus Richtung Bahnhofstraße kommend, in Richtung Großensieler Straße. In Höhe der Hausnummer 52 fuhr er auf den verkehrsbedingt haltenden Pkw eines 35 jährigen Bremers auf.

Während der Unfallaufnahme stellten die Beamten des Polizeikommissariates Nordenham eine deutliche Alkoholbeeinflussung bei dem Letten fest. Vor Ort ergab ein Atemalkoholtest fast zwei Promille. Von ihm wurde eine Blutprobe entnommen und der Führerschein zur Eintragung ein eines Fahrverbotes in Deutschland sichergestellt. An den beiden beteiligten Pkw entstand ein geschätzter Gesamtschaden von 10.000 Euro.

Wasserrettung in der Weser

Nordenham, Strandallee

Am Samstag, 03.09.2016, gegen 06.40 Uhr, kamen fünf junge "Nachtschwärmer" im Alter zwischen 18 und 27 Jahren auf die gefährliche Idee im Bereich des Unionspiers in Nordenham, in der Weser schwimmen zu gehen.Durch die gefährlichen Strömungsverhältnisse und das ablaufende Wasser wurden die Feuerwehr Nordenham, Rettungsdienst inklusive Notarzt und die Polizei Nordenham alarmiert, um die jungen Leute zu retten. Nachdem sich zunächst drei Personen selbstständig wieder an den Strand retten konnten, gelang es den Einsatzkräften die anderen zwei Personen mit dem Strom in Richtung Ufer zu dirigieren, bevor das Boot der Feuerwehr sie erreichen konnte.

Die alkoholisierten jungen Leute zeigten zunächst wenig Einsicht über ihr lebensgefährliches Verhalten, müssen jedoch damit rechnen, dass die Kosten für den Rettungseinsatz auf sie zukommen. Zusätzlich wurde gegen sie ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet, weil das Baden im dortigen Bereich verboten ist.

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