Mettmann (ots) - Am noch nächtlich frühen Sonntagmorgen des 11.09.2016, gegen 04.35 Uhr, beobachtete eine Streifenwagenbesatzung der örtlichen Polizei einen silbergrauen PKW Mercedes C220, der von der Meiersberger Straße (L 422), aus Richtung Ratingen kommend, nach links in die Mettmanner Straße (L 403) einbog. Dabei zeigte der Fahrer des Mercedes eine deutliche Fahrunsicherheit, denn sein Wagen geriet im Abbiegen auf die zu diesem Zeitpunkt glücklicherweise freie Fahrspur des Gegenverkehrs. Auch in der weiteren Fahrweise zeigte der Mercedes auf der innerstädtischen Mettmanner Straße und Lindenstraße danach deutliche Schlangenlinien. Hierbei geriet der Mercedes immer wieder weit bis auf die Fahrspur des Gegenverkehrs. Daraufhin wurde das Fahrzeug in Höhe Holunderweg mit STOPP-Signalen vom Dach des Streifenwagens angehalten und kontrolliert.
Bei der Kontrolle des 24-jährigen Fahrzeugführers aus Wülfrath bestätigte sich schnell der Verdacht einer deutlichen Alkoholisierung, schlug den Beamten doch schon beim ersten Herantreten an das Fahrzeug deutlicher Alkoholgeruch aus dem Mercedes entgegen. Ein an Ort und Stelle durchgeführter Alkoholtest ergab dann auch einen Wert von mehr als 1,0 Promille (0,53 mg/l). Wegen dieses Alkoholwertes, in Verbindung mit den festgestellten deutlichen Ausfallerscheinungen, leitete die Polizei ein Strafverfahren gegen den 24-jährigen Wülfrather ein. Zur Beweisführung wurde die ärztliche Entnahme einer Blutprobe angeordnet und durchgeführt. Da der Beschuldigte mit der Sicherstellung seines Führerscheines nicht einverstanden war und Widerspruch dagegen einlegte, beschlagnahmte die Polizei das Dokument an Ort und Stelle. Darüber hinaus wurde dem Beschuldigten bis auf weiteres jedes Führen von Kraftfahrzeugen im öffentlichen Straßenverkehr ausdrücklich untersagt.
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