POL-VER (ots) -
Landkreis Verden Gartenhaus brennt Verden Aus bislang unbekannten Gründen beginnt ein Gartenhaus im Alma-Rogge-Weg zu brennen. Bei den am Sonntag gegen 13:00 Uhr stattfindenden Löscharbeiten kann größerer Gebäudeschaden verhindert werden. Trotzdem griff das Feuer auf drei Häuserfronten über. Der Sachschaden wird auf rund 100.000 Euro geschätzt. Personenschäden sind nicht zu beklagen. Jugendliche geraten in Streit Verden Aus bislang unbekannten Gründen geraten zwei Gruppen von Jugendlichen vor einem Lokal in der Oberen Straße in Streit. Etwa 10 Personen auf beiden Seiten streiten sich am Sonntag gegen 20:00 Uhr. Nach bisherigen Erkenntnissen könnte die Ursache für die Auseinandersetzung ein Streit tags zuvor auf dem Langwedeler Markt gewesen sein. Eine der Gruppen warf mit Steinen einer nahegelegenen Baustelle auf die Opfer der anderen Gruppe vor dem Lokal. Dabei trifft ein Stein ein Opfer an der Schulter. Ein anderer Stein beschädigt die Motorhaube eines geparkten Pkw. Bei Eintreffen der ersten Polizisten flüchten die Täter in alle Richtungen. Bei der sich anschließenden Verfolgung können einige Täter angehalten und identifiziert werden. Die Polizei leitete Strafverfahren wegen Landfriedensbruchs, gefährlicher Körperverletzung und Körperverletzung ein. Landkreis Osterholz Einbruch bei Kurzurlaub Worpswede Unbekannte Täter nutzten die Abwesenheit der Hausbesitzer am Bergedorfer Utdamm und brachen in das Haus ein. Zwischen Samstagmorgen und Sonntag Nachmittag hebelten die Täter eine Terrassentür auf und durchsuchten das Haus. Mit einer bislang unbekannten Anzahl von Diebesgut entkamen die Diebe unerkannt. Fahrraddieb gestellt Osterholz Scharmbeck Ein Zeuge konnte am Sonntag gegen 19:20 Uhr drei Jugendliche beim Diebstahl von Fahrrädern beobachten. Die Diebe machten sich am Bahndamm nahe eines Lokals an dort abgestellten Rädern zu schaffen. Beim Eintreffen der Polizei flüchteten zwei Täter auf gestohlenen Fahrrädern. Ein dritter 16-jähriger Jugendlicher flüchtete zu Fuß und konnte in Nahbereich gefasst werden. Auf Vorhalt der Anschuldigung räumte er die Tat grundsätzlich ein.
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