Mettmann (ots) - Am nächtlich frühen und dunklen Dienstagmorgen des 13.09.2016, gegen 00.25 Uhr, begegnete einer Streifenwagenbesatzung der Ratinger Polizei eine Fahrradfahrerin auf der innerörtlichen Fester Straße in Ratingen-Ost, die nicht nur ohne Licht auf ihrem silbernen Velo radelte, sondern dabei zudem in sehr deutlichen Schlangenlinien unterwegs war und immer wieder bis auf die Fahrspur des Gegenverkehrs geriet. Die Beamten nahmen sofort die Verfolgung des schwankenden Zweirades auf, mussten die Fahrradfahrerin aber über Außenlautsprecher des Funkwagens erst mehrfach zum Anhalten auffordern, bis die 19-jährige Ratingerin ihre gefährliche Fahrt auf der Homberger Straße endlich stoppte. Ein Überholen des Fahrrades, um andere polizeiliche Anhaltezeichen zu nutzen, erschien den Beamten angesichts der unkontrolliert raumgreifenden Fahrweise der Frau am Lenker als zu gefährlich.
Bei der schließlich durchgeführten Kontrolle der 19-jährigen Fahrradfahrerin bewahrheitete sich der naheliegende Verdacht einer erheblichen Alkoholisierung sofort. Deutlicher Alkoholgeruch schlug den Beamten aus der Atemluft der jungen Ratingerin entgegen, die angab von einer abendlichen Grillparty bei Freunden zu kommen und auf dem Heimweg zu sein. Ein an Ort und Stelle durchgeführter Alkoholtest ergab einen Wert von mehr als 2,4 Promille (1,22 mg/l).
Die Ratinger Polizei leitete ein Strafverfahren wegen Trunkenheitsfahrt gegen die 19-Jährige ein. Nach Rücksprache mit der zuständigen Staatsanwaltschaft wurde zur Beweisführung die ärztliche Entnahme einer Blutprobe angeordnet und durchgeführt. Die Beamten untersagten der Beschuldigten danach bis zur Ausnüchterung jedes weitere Führen von Fahrzeugen im öffentlichen Straßenverkehr ausdrücklich, bevor die 19-jährige Ratingerin ihren Heimweg zu Fuß antrat.
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