POL-GS: Pressemitteilung des PK Bad Harzburg für den 17./18. September 2016

18.09.2016 – 11:20

Goslar (ots) -

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Nachtrag zur Pressemitteilung des PK Bad Harzburg vom 17.09.16 in Sachen entwendetes Mountainbike:

Das als gestohlen gemeldetes Mountainbike wurde in Tatortnähe von einem dortigen Anwohner gemeldet. Dieser teilte am Sonntag früh der Polizei mit, dass sich in einem Gebüsch auf seinem Grundstück ein fremdes Fahrrad befinden würde. Das Fahrrad sei dort am Vorabend von einem jungen Mann "versteckt" worden. Dies sei ihm komisch vorgekommen, so dass er jetzt die Polizei informieren wollte. Schnell lag den Beamten nah, dass es sich um das entwendete Fahrrad handeln dürfte. Das Fahrrad wurde vom Eigentümer wiedererkannt, so dass es ihm übergeben werden konnte.

Gefahrenstelle auf der B 4

Aufgrund der langanhaltenden Regenfälle am Samstag den 17.09.16 kam es auf der B 4 innerhalb der Ortslage von Bad Harzburg in Höhe der Straße Am alten Salzwerk zu einer Gefahrenstelle durch Überschwemmung der Fahrbahn. Das Wasser stand für eine Stunde etwa 20 cm hoch, so dass sich für den fließenden Verkehr eine Gefahrenstelle ergab. Mitarbeiter der Straßenmeister Goslar sorgten durch Reinigung der Gullys dafür, dass das Wasser ablaufen konnte und somit die Gefahrenstelle beseitigt wurde.

Diebstahl eine Motorrollers

In der Nacht zum Samstag, den 17.09.16, wurde in Bad Harzburg, Kantor-Schünemann-Str. , ein Motorroller von einem Grundstück entwendet. Der Roller war mit einem Kettenschloss am Zaun angekettet. Es handelt sich um einen blau-weißen Roller der Marke Sachs mit einem schwarzen Topcase. Der Sachschaden beläuft sich auf 500,-- Euro.

Trunkenheitsfahrt mit PKW

Durch einen Zeugen wird mitgeteilt, dass eine 53jährige Frau aus Bad Harzburg betrunken mit ihrem PKW gefahren sei. Die Frau konnte durch die eingesetzte Funkstreife angetroffen werden. Sie gab zu, reichlich Alkohol getrunken zu haben und mit ihrem PKW gefahren zu sein. Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von 2,29 Promille. Durch den Bereitschaftsrichter des Amtsgericht Braunschweig wurde daher bei der Frau eine Blutprobenentnahme angeordnet und der Führerschein sichergestellt. Der Fahrzeugschlüssel wurde zur Verhinderung der Weiterfahrt einbehalten. Gegen die Frau wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr eingeleitet.

I.A. Hertrampf, POK

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