POL-SU: Polizeistreife hatte guten Riecher

28.09.2016 – 09:56

Siegburg (ots) - Heute Nacht (28.09.2016) gegen 03.00 Uhr sind einer Siegburger Streifenwagenbesatzung zwei Männer aus Sankt Augustin (beide 28 Jahre alt) im Industriegebiet "Am Turm" in Siegburg aufgefallen, die dort verdächtig umherliefen. Die Beamten kontrollierten die Verdächtigen. Obwohl beide unglaubwürdige Angaben zum Grund ihres Aufenthaltes im Gewerbegebiet machten, konnten die Polizisten zunächst keine strafbaren Handlungen feststellen und die Sankt Augustiner konnten wieder ihrer Wege gehen. Gegen 04.00 Uhr fiel derselben Streife ein Kia auf, der vom Gelände "Am Turm" kam und in Richtung der Wolsdorfer Straße davonfuhr. Auf der Alfred-Keller-Straße hielten die Beamten den Wagen an und im Fahrzeug saßen die zuvor kontrollierten Männer aus Sankt Augustin. Im Kofferraum des PKW fanden die Polizisten einen Sack zusammengepresster PET-Pfandflaschen sowie drei volle Kisten Bier. Zur Herkunft der aufgefundenen Gegenstände machten die beiden 28-Jährigen wieder unglaubwürdige Aussagen. Offensichtlich stammten die Sachen aus dem Außenlager eines im Gewerbegebiet "Am Turm" ansässigen Verbrauchermarktes. Der Fahrer des Kia stand augenscheinlich unter Alkoholeinfluss und ein Atemalkoholtest vor Ort ergab einen Wert von knapp 2 Promille. Zudem räumte er ein, regelmäßig Drogen zu konsumieren. Auf der Wache willigte er in zwei Blutproben ein, die durch einen Arzt entnommen wurden. Mit der Herausgabe seines Führerscheines war er nicht einverstanden, so dass die Beamten das Dokument beschlagnahmten. Im Rahmen der Sachverhaltsaufklärung gab der 28-Jährige an, dass er lediglich mit dem Auto nach Sankt Augustin zurück fahren wollte, auf dem Hinweg sei sein Beifahrer gefahren. Bei der Führerscheinüberprüfung des Beifahrers fiel jedoch auf, dass der Sankt Augustiner gar keine Fahrerlaubnis besitzt. Die Polizisten stellten das Diebesgut im Wert von circa 30 Euro als Beweismittel und den Autoschlüssel des Kia zur Gefahrenabwehr sicher. Beiden Männern droht ein Strafverfahren wegen besonders schweren Falls des Diebstahls. Der Fahrer wird sich zudem für das Fahren unter Alkohol und Drogeneinfluss verantworten müssen. Gegen den Beifahrer legten die Polizisten eine Strafanzeige wegen Verdacht des Fahrens ohne Fahrerlaubnis vor. Auch der Eigentümer des geliehenen Kia muss mit einem Strafverfahren rechnen, da er als Fahrzeughalter das Fahren seines Autos ohne Fahrerlaubnis zugelassen hatte. (Bi)

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