BPOLD STA: Dreitägigen Hafturlaub widerrufen – Alkoholisierung und Zigarette im Großraumabteil waren der Auslöser – Bundespolizei liefert 49-Jährigen in JVA ein

02.10.2016 – 14:23

Dortmund - Euskirchen (ots) - Nicht mal einen ganzen Tag seines Hafturlaubs konnte ein 49-jähriger Häftling in Freiheit verbringen. Die zuständige Haftanstalt widerrief seinen Urlaub, weil er sich nicht an die Auflagen hielt. Bundespolizisten brachten ihn zurück in die JVA.

Gegen 10:25 Uhr informierte gestern Morgen (01. Oktober) das Zugpersonal des IC 2441 die Dortmunder Bundespolizei. Im Hauptbahnhof sollte ein Reisender von der Fahrt ausgeschlossen werden.

Als Einsatzkräfte auf dem Bahnsteig ankamen, erkannten sie sofort den Grund des Fahrtauschlusses. Ein 49-jähriger Reisender war erheblich alkoholisiert und konnte sich kaum auf den Beinen halten. Zudem soll der Mann mehrfach versucht haben im Großraumabteil zu rauchen.

Bundespolizisten brachten den Mann zur Wache. Auf dem Weg dorthin beleidigte er die Einsatzkräfte unentwegt. In der Wache klärte sich dann auch warum. Der 49-Jährige befand sich erst wenige Stunden im Hafturlaub. Die Euskirchener JVA hatte ihm einen dreitägigen Urlaub in Freiheit genehmigt. Als Auflage hatte er ein striktes Alkoholverbot auferlegt bekommen. Der Mann sitzt aktuell eine Haftstrafe wegen schweren Raubes und räuberischer Erpressung ab.

Nach Rücksprache mit der JVA widerrief diese seinen Urlaub noch bevor er richtig begann. Vielleicht um seinen Unmut über die Maßnahmen der Bundespolizei auszudrücken oder aber auch nur auf Grund der erheblichen Alkoholisierung, erbrach der Häftling seinen Mageninhalt in die Bundespolizeiwache.

Bundespolizisten lieferten ihn später in die Dortmunder JVA ein. Diese wird den Rücktransport des Mannes in die JVA Euskirchen organisieren.

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