Bad Bentheim (ots) - Am 5. und 6. Oktober 2016 fand auf entlang der Europastraße 30 (E30), sowie in deren Peripherie, von den Niederlanden bis Polen, eine überregionale länder- u. staatenübergreifende Fahndungsaktion zur Kriminalitätsbekämpfung statt.An dieser Aktion waren die Polizei der Länder (Brandenburg, Niedersachsen, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Baden Württemberg, Schleswig-Holstein, Thüringen, Zoll- u. Bundespolizeidienststellen aus Deutschland sowie polnische und niederländische Kolleginnen und Kollegen beteiligt. Während der Fahndungsaktion war beim Autobahnpolizeikommissariat Osnabrück eine Koordinierungsstelle eingerichtet worden. Hier wurde neben der Informationssammlung die Auswertung und die Weitergabe von Informationen und Fahndungsdaten an alle beteiligten Dienststellen gewährleistet. Insgesamt wurden 1490 Fahrzeuge und 1936 Personen kontrolliert. Die Einsatzkräfte stellten u.a. 28 Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz, 10 Verstöße wegen Fahrens unter Alkoholeinfluss bzw. Drogen fest. Noch dazu gab es diverse Verstöße gegen das Waffengesetz, das Sprengstoffgesetz, wegen Urkundenfälschung und Steuerverstöße. In sieben Fällen waren Pkw-Fahrer ohne eine gültige Fahrerlaubnis unterwegs und in drei Fällen musste eine Blutprobe entnommen werden.
Herausragende Feststellungen durch die Bundespolizei im Bereich Bad Bentheim: Auf der BAB 30 wurde am frühen Mittwochabend ein 56-jähriger Niederländer kurz nach erfolgter Einreise aus den Niederlanden mit einem in Nordrhein-Westfalen zugelassenen PKW durch die Bundespolizei angehalten und kontrolliert. Im Kofferraum des Fahrzeugs fanden die Beamten einen Karton mit etwa 18,2 kg Amphetamin sowie auf der Rücksitzbank einen Rucksack mit ca. 7,56 kg Extasy. Das Amphetamin hat einen Straßenverkaufswert von über 200.000 EUR. Nach Abschluss der strafprozessualen Maßnahmen wurde der Beschuldigte sowie das Betäubungsmittel an das zuständige Zollfahndungsamt mit Dienstsitz in Nordhorn übergeben.
Ein 33-jähriger Niederländer wurde am Mittwochnachmittag nach der Einreise als Fahrer eines Pkw ebenfalls von der Bundespolizei auf der BAB 30 angehalten und überprüft. In dem Fahrzeug mit niederländischer Zulassung beschlagnahmten die Beamten 300 Knallkörper (2 Kartons mit jw. 50 Paketen zu je drei Stück) ohne amtliches Prüfzeichen. Nach Abschluss der strafprozessualen Maßnahmen sowie der Erhebung einer Sicherheitsleistung in Höhe von 500.- Euro wurde dem Beschuldigten die Weiterreise gestattet.
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