POL-FL: Garding, Gelting, Sterup – Mann fährt alkoholisiert gegen Streifenwagen, weitere Alkoholfahrten aufgedeckt

17.10.2016 – 14:25

Garding, Gelting, Sterup (ots) - Am Wochenende (15./16.10.2016) konnten mehrere alkoholisierte Autofahrer aus dem Verkehr gezogen werden. Ihre Tests ergaben deutlich über 1,1 Promille.

Am Samstag, gegen 04.20 Uhr, erwischte es einen Fahrer in Garding. Ein Zeuge meldete der Polizei ein verdächtiges Fahrzeug, das bereits seit mehreren Minuten mit laufendem Motor in der Straße Bövergeest stehe. Der Zeuge vermutete einen Einbrecher, der die anliegenden Häuser ausspähe. Vor Ort mussten die eingesetzten Polizeibeamten den Fahrer zunächst aufwecken. Dass es sich nicht um einen Einbrecher handelte, war schnell klar. Die eingesetzten Polizeibeamten vernahmen einen starken Alkoholgeruch aus dem Fahrzeug, der entsprechende Test ergab über 1,5 Promille. Der Fahrer musste zur Blutprobenentnahme, außerdem wurde der Führerschein des Mannes beschlagnahmt.

Ein Alleinunfall am Samstagabend in Gelting lag vermutlich nicht nur an der nichts angepassten Geschwindigkeit der Fahrerin. Gegen 22.45 Uhr geriet die 72-jährige in der Straße Wackerballig nach rechts von der Fahrbahn ab und beschädigte dabei ihren Pkw derart, dass vermutlich ein wirtschaftlicher Totalschaden vorlag. Von ihr entnahm der Arzt eine Blutprobe, da sie vor Ort über 1,9 Promille gepustet hatte.

Sehr unsicher war ein Autofahrer am Sonntag, gegen 18.20 Uhr, in Sterup unterwegs. Den hinter dem Pkw befindlichen Polizeibeamten fiel die auffällig langsame und wechselnde Geschwindigkeit sowie u.a das Fahren in Schlangenlinien auf. Zusätzlich fuhr der Fahrer ohne Sicherheitsgurt und der Pkw hätte spätestens im April 2015 dem TÜV vorgeführt werden müssen. Doch damit nicht genug: Als der Fahrer nach mehreren Signalen anhielt und der Streifenwagen zur Absicherung versetzt dahinter abgestellt wurde, legte der Fahrer plötzlich den Rückwärtsgang ein und stieß gegen das Fahrzeug. Ein Test lieferte den Grund hierfür: Über 1,6 Promille.

Die festgestellten Fahrer/innen müssen sich nun wegen Trunkenheit im Verkehr und/oder wegen Gefährdung des Straßenverkehrs aufgrund von Alkohol verantworten.

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