Pressemeldungen für den Landkreis Oberallgäu & Kempten vom 29. Oktober 2016

Pressemeldungen für den Landkreis Oberallgäu & Kempten vom 29. Oktober 2016 Die tagesaktuellen Meldungen der Polizeiinspektionen Kempten, Sonthofen, Immenstadt, Oberstdorf und der Polizeistation Oberstaufen, sowie Meldungen der Kriminalpolizei, der Verkehrs- und Fahndungsdienststellen mit Regionalbezug.
Unfallflucht am helllichten Tag
Sonthofen. Bereits am 17.10.2016 zwischen 09:30 Uhr und 10:00 Uhr ereignete sich ein Unfall auf einem großen Discounterparkplatz in der Oberstdorfer Straße in Sonthofen. Die 79-jährige Geschädigte parkte ihr Fahrzeug auf dem dortigen Parkplatz und ging zum Einkaufen. Als sie wieder zurückkam, bemerkte sie hinten links an ihrem Fahrzeug einen Schaden. Der Verursacher verließ die Unfallstelle ohne seine Personalien zu hinterlassen. Zeugen die diesen Unfall beobachtet haben werden gebeten sich bitte bei der Polizeiinspektion Sonthofen melden. (Tel: 08321/6635-0) (PI Sonthofen)

Tankrechnung nicht beglichen

OBERSTDORF. Am gestrigen Freitag, 28.10.2016, meldete eine Tankstelle in Oberstdorf der Polizei telefonisch,
dass ein unbekannter Täter gegen 15.40 h Diesel im Gesamtwert von mehr als 40 Euro tankte. Anschließend fuhr
er weg, ohne an der Kasse den Betrag zu begleichen. Da das Fahrzeug während des Tankvorgangs verdeckt war,
konnten weder Kennzeichen, Marke oder Farbe des Fahrzeugs erfasst werden. Sollten dennoch durch unbekannte
Zeugen Beobachtungen in der Sonthofener Straße gemacht worden sein, die zur Aufklärung des Sachverhalts
beitragen könnten, wird um Mitteilung an die Polizei Oberstdorf unter der Rufnummer 08322/9604-0 gebeten.
(PI Oberstdorf)


Alkohol am Steuer

OBERSTDORF. Am gestrigen Freitag, 28.10.2016, wurde in den Abendstunden bei einer Verkehrskontrolle durch die Polizeiinspektion
Oberstdorf im Ortsgebiet von Oberstdorf ein 68-jähriger Verkehrsteilnehmer kontrolliert, bei dem deutlich Alkoholgeruch
wahrgenommen wurde. Auch nach einem Alkotest vor Ort bestätigte sich der Alkoholverdacht. Ein weiterer auf der Dienststelle
der Polizei durchgeführter gerichtsverwertbarer Alkoholtest ergab einen Wert, der nur knapp unterhalb der Promillegrenze
zur Straftat lag, die bei 1,1 Promille liegt. Auch wenn dem Fahrer nun kein Fahrerlaubnisentzug und eine Geldstrafe droht,
so hat er zumindest eine Verkehrsordnungswidrigkeit begangen, die ein 4-wöchiges Fahrverbot und ein Bußgeld von 500,-
Euro zur Folge haben. (PI Oberstdorf)