BPOL-H: Allgemeinverfügung für die Bahnreise anlässlich der Fußballbegegnung zwischen Eintracht Braunschweig und Hannover 96

01.11.2016 – 14:30

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Hannover (ots) - Für den kommenden Sonntag hat die Bundespolizei eine Verbotsverfügung für alle Streckenverbindungen nach Braunschweig erlassen. Allen Bahnreisenden ist es in der Zeit von 5 bis 13.30 Uhr und von 15 bis 20 Uhr untersagt:

·         Alkohol zu konsumieren,

·         Glasflaschen, Dosen und Pyrotechnik mitzuführen sowie

·         Vermummungsgegenstände und Schutzbewaffnung mitzunehmen.

Das Verbot gilt auch in allen Unterwegsbahnhöfen und Haltepunkten. Das Alkoholkonsumverbot gilt nicht in IC- und ICE-Zugverbindungen sowie in den Geschäftsräumen der ansässigen Gewerbebetriebe.

Einsatzkräfte der Bundespolizei werden die Einhaltung der Ordnungsverfügung konsequent überwachen. Bei Verstößen droht ein Zwangsgeld von 250 Euro, verbunden mit einem Platzverweis und Beförderungsausschluss.

Weitere Details können der beigefügten Allgemeinverfügung und Gefahrenprognose entnommen werden oder auf www.bundespolizei.de nachgelesen werden.

Rückfragen bitte an:

Bundespolizeiinspektion Hannover
Martin Ackert
Telefon: 0511 123848-1030 o. Mobil 0162 4829764
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