POL-WHV: Pressemeldung aus dem Bereich Varel 05.11.-06.11.2016

06.11.2016 – 11:55

Wilhelmshaven (ots) - Verkehrsunfall mit mehreren leicht verletzten Personen

Am 05.11.2016, gegen 11.45 Uhr, kommt es in Varel-Obenstrohe zu einem Verkehrsunfall mit zwei Pkw und mehreren leicht verletzten Personen. Eine 24-jährige Fahrzeugführerin befährt den Wollgrasweg, als eine 18-jährige Fahrzeugführerin, von links aus dem Wacholderweg kommend, in den Wollgrasweg einbiegt und die Vorfahrt mißachtet. Im Bereich der Einmündung kommt es zum Zusammenstoß. Beide Fahrzeugführerinnen sowie ein mitfahrendes Kind im Säuglingsalter werden leicht verletzt und dem Klinikum zugeführt. Beide Pkw sind nach dem Zusammenstoß nicht mehr fahrbereit. Der Schaden beläuft sich nach ersten Einschätzungen auf mehrere tausend Euro.

Unfallflüchtiger stand unter Alkoholeinfluss

Am 04.11.2016, gegen 23:55 Uhr, ereignete sich an der Gertrud-Barthel-Straße in Varel, im Bereich der Zufahrt eines Schnellrestaurants, ein Verkehrsunfall. Der Fahrer eines VW-Jetta hatte eine dort montierte Höhenbegrenzung für Kraftfahrzeuge angefahren und beschädigt. Noch vor dem Eintreffen der Polizei flüchtete der Fahrer zu Fuß vom Unfallort. Er konnte aber in Unfallortnähe gestellt werden. Ein Alkoholtest ergab eine Atemalkoholkonzentration von 0,76 Promille. Im Rahmen der weiteren Ermittlungen stellte sich heraus, dass der 28-jährige Mann keinen Führerschein besitzt und das Auto, welches ihm nicht gehört, offenbar auch unerlaubt nutzte. Er wird sich jetzt einem Strafverfahren wegen Gefährdung des Straßenverkehrs, Unerlaubten Entfernens vom Unfallort, Fahrens ohne Fahrerlaubnis und unbefugter Ingebrauchnahme eines Fahrzeugs stellen müssen.

Fahren ohne Fahrerlaubnis

Am Freitag, den 04.11., um 22.45 h, sollte der 26-jährige Beschuldigte kontrolliert werden, der in Bockhorn öffentliche Straßen mit einem offensichtlich frisierten Roller befuhr. Schließlich entledigte er sich des Fahrzeuges am Kranenkamper Weg und warf auch Helm und Handschuhe weg, um zu Fuß zu flüchten. Ermittlungen ergaben, dass sich der Beschuldige den Roller vom Halter ausgeliehen hatte. Der 27-jährige Halter hatte seinen Roller frisiert. Gegen beide Beschuldigte wurde Strafanzeige wegen des Fahren ohne Fahrerlaubnis bzw. das Dulden bzw. Anordnungen zum Fahren ohne Fahrerlaubnis erstattet.

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