Rostock (ots) - Bereits am Mittwoch wurde der 34jährige Fahrzeugführer eines PKW Opel positiv auf Drogen getestet, auch der Atemalkoholtest zeigte einen, wenn auch niedrigen, Atemalkoholwert an. Da am Mittwoch die rechtlichen Voraussetzungen für die Sicherstellung des Führerscheins noch nicht gegeben waren, wurde dem Fahranfänger ein mündliches Fahrverbot bis zur Ausnüchterung ausgesprochen. Seinen Führerschein durfte er behalten.
Am Freitagnachmittag stellten die Beamten den PKW erneut fest, als der Vater aus Wismar mit seinen beiden Kindern im Opel auf dem Weg nach Hause war. Während der Kontrolle reagierte der Herr sehr angespannt, er brüllte die Beamten an, er würde heute keinerlei Tests durchführen, seine Kinder wären krank und er selbst würde gleich durchdrehen. Die Beamten baten den Herrn daraufhin, die Kinder an die Mutti zu übergeben, für die anschließenden polizeilichen Maßnahmen wurde bei weiteren Widerstandshandlungen der Einsatz von Zwangsmaßnahmen in Aussicht gestellt. Zu diesem Zeitpunkt war bereits deutlicher Alkoholgeruch in der Atemluft des Mannes feststellbar. Nach Übernahme der Kinder durch die Lebensgefährtin ergab der Atemalkoholtest beim Fahrzeugführer einen Wert von 1,18 Promille, der ebenfalls durchgeführte Drogentest verlief positiv auf THC und Amphetamine. Insbesondere der hohe Atemalkoholwert gab den handelnden Beamten nun die rechtlichen Voraussetzungen für die Sicherstellung des Führerscheins. Durch die anschließend durchgeführte Blutprobenentnahme erfolgt die beweissichere Feststellung der tatsächlichen Beeinflussung durch berauschende Mittel. Aufgrund des eingelegten Widerspruchs gegen die Beschlagnahme des Führerscheins durch den Fahranfänger wird der Staatsanwalt noch in der kommenden Woche über die Aufrechterhaltung des Fahrverbots entscheiden müssen. Der junge Vater erklärte allerdings, sein größeres Problem würde ihn zuerst Zuhause erwarten. Er weiß genau, dass seine Lebensgefährtin jetzt richtig sauer ist ... "und sie hat ja auch Recht!".
Silke Janke Polizeihauptkommissarin Polizeihauptrevier Wismar
Rückfragen zu den Bürozeiten:Original-Content von: Polizeipräsidium Rostock, übermittelt durch news aktuell
Polizeipräsidium Rostock
Pressestelle
PHKin Isabel Wenzel
Telefon: 038208/888-2040
Fax: 038208/888-2006
E-Mail: pressestelle-pp.rostock@polizei.mv-regierung.de
Internet: http://www.polizei.mvnet.de
Rückfragen außerhalb der Bürozeiten und am Wochenende:
Polizeipräsidium Rostock
Einsatzleitstelle/Polizeiführer vom Dienst
Telefon: 038208/888-2110
E-Mail: elst-pp.rostock@polmv.de