Rostock Lütten Klein (ots) - Eine 22-jährige männliche Person war offensichtlich nicht damit einverstanden, dass die Beamten der Bundespolizeiinspektion Rostock ihn in Schutzgewahrsam nehmen wollten.
Die Beamten der Bundespolizei trafen den Mann am S-Bahn Haltepunkt am 15.11.2016 gegen 22:15 Uhr liegend auf einer Sitzbank an. Auch nachdem sie ihn mehrfach ansprachen, zeigte er keinerlei Reaktion. Darüber hinaus stellten die Beamten einen erheblichen Alkoholgeruch fest, woraufhin ein Rettungswagen hinzugerufen wurde. Beim Versuch, ihn zum Rettungswagen zu verbringen, zeigte er erhöhte körperliche Ausfallerscheinungen und wehrte sich gegen diese Maßnahme. Da bei dem Betroffenen keine Verletzungen und Beeinträchtigungen in den Vitalfunktionen festgestellt wurden, erfolgte keine Einweisung in ein Krankenhaus. Es konnte ein Atemalkoholwert von 2,11 Promille festgestellt werden. Da sich der Mann jedoch aufgrund seines alkoholisierten Zustandes in einer hilflosen Lage befand, sich nicht selbständig fortbewegen konnte, nahmen die Beamten ihn in Schutzgewahrsam und verbrachten ihn zur Ausnüchterung ins Zentralgewahrsam. Auf der Fahrt dorthin musste der Streifenwagen mehrmals anhalten, da der Mann starken Stimmungsschwankungen unterlag, die Beamten immer wieder angriff und beim Versuch, ihn zu beruhigen, er einen Beamten in den Oberarm biss. Nachdem durch einen Bereitschaftsarzt seine Gewahrsams- tauglichkeit bestätigt wurde, konnte der Mann zu seinem eigenem Schutz seinen Rausch im Zentralgewahrsam ausschlafen.
Darüber hinaus muss er sich nun wegen des Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte verantworten.
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