POL-NB: Drei alkoholisierte Fahrradfahrer in Waren festgestellt

21.11.2016 – 10:45

Neubrandenburg (ots) - Am Wochenende stellten die Beamten des Polizeihauptrevieres Waren drei Fahrradfahrer fest, welche unter Einfluss von Alkohol gefahren sind.

Am 18.11.2016 um 21:55 Uhr fuhren die Beamten die Rosenthal-Straße in Richtung Papenbergstraße, als ihnen kurz vor der Einmündung plötzlich aus der Papenbergstraße ein Radfahrer ohne Licht entgegen kam. Bei der anschließenden Personenkontrolle stellten die Beamten deutlichen Alkoholgeruch bei dem 36-jährigen Warener fest. Der Atemalkoholtest hat einen Wert von 1,83 Promille ergeben.

Am 19.11.2016 um 21:05 Uhr fuhren die Beamten die Kietzstraße aus Richtung Strandstraße kommend, als ihnen im Gegenverkehr ein Fahrradfahrer entgegen kam. Der Radfahrer benutzte nicht den vorgeschriebenen Radweg, sondern fuhr auf der Fahrbahn in Schlangenlinien. Der ersten Aufforderung zum Anhalten kam der Radfahrer nicht nach und fuhr in Richtung Strandstraße weiter. Dort konnten die Beamten den 38-Jährigen stoppen. Bei der anschließenden Kontrolle stellten die Beamten Atemalkoholgeruch fest. Der Atemalkoholtest hat einen Wert von 1,80 Promille ergeben.

Am 20.11.2016 um 20:40 Uhr stellten die Beamten in der Gievitzer Straße einen Fahrradfahrer ohne vordere Beleuchtung fest. Bei der Kontrolle stellten die Beamten wiederum Atemalkoholgeruch fest. Der Atemalkoholtest bei dem 29-Jährigen hat einen Wert von 2,04 Promille ergeben.

Den drei alkoholisierten Radfahrern wurde die Weiterfahrt untersagt. Sie wurden zur Blutprobenentnahme in das Müritzklinikum gebracht. Es wird nun wegen Trunkenheit im Straßenverkehr ermittelt. Die Polizei warnt in diesem Zusammenhang: Wer im Straßenverkehr ein Fahrrad mit mehr als 1,6 Promille fährt, macht sich strafbar. Das ist eine Straftat nach dem Strafgesetzbuch. Die Staatsanwaltschaft Neubrandenburg kann dann in Einzelfällen auch die Sicherstellung des Führerscheines anordnen. Wie in den drei genannten Fällen ersichtlich, stellten die männlichen alkoholisierten Radfahrer eine Gefahr für sich und die anderen Verkehrsteilnehmer dar - sie sind ohne Licht, mitten auf der Straße oder auch in Schlangenlinien gefahren.

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