Münster (ots) - Am Dienstag (22.11., 09 bis 17 Uhr) haben Polizei und Zoll auf dem Rastplatz "Plugger Heide" an der Autobahn 1 eine Großkontrolle durchgeführt. Die Beamten stoppten Fernreisebusse und Lkw. Sie kontrollierten die Insassen und das mitgeführte Gepäck. Grund für die groß angelegte Aktion waren polizeiliche Erkenntnisse der der jüngsten Vergangenheit. Diese haben gezeigt, dass die Busse unter anderem zunehmend für den Drogen- und Diebesguttransport missbraucht werden.
Bei den Kontrollen ertappten die Polizisten zwei Personen, die mit Haftbefehl gesucht wurden und nahmen sie fest. Gegen zwei Frauen bestand zusätzlich der Verdacht der illegalen Einreise. Drei Ukrainer fielen auf, weil sie ihren Kleintransporter mit Ladefläche selbst zu einem Personentransporter umgebaut hatten. Der illegale Eigenbau wurde von den Verkehrsspezialisten vor Ort stillgelegt. Bei einem der Insassen fanden die Zollbeamten 23.000 Euro Bargeld. Dieses hatte er auf Nachfrage der Ordnungshüter nicht angemeldet. Im Fahrzeug versteckten die Ukrainer weiterhin einen Kanister mit 25 Litern selbstgebranntem Alkohol.
Weil der Hersteller des Gebräus auch noch angab, den Alkohol zu Hause in Recklinghausen selbst hergestellt zu haben, durchsuchte der Zoll im Anschluss die Wohnung des Ukrainers. Die Beamten staunten nicht schlecht als sie hier eine professionelle Destillerie auffanden. Diese und den Kanister beschlagnahmten die Zöllner. Den Mann erwartet nun ein Strafverfahren.
Neben den Kontrollen der Fernbuslinien standen auch die Geschwindigkeit in der Stadt und die Bekämpfung von Fahrraddiebstahl im Fokus der Aktion. Die Polizisten hielten 179 Fahrzeuge an und fertigten 19 Ordnungswidrigkeitenanzeigen. Sie erhoben 97 Verwarngelder gegen Verkehrssünder.
Einen Rollerfahrer ohne gültigen Führerschein nahmen sie nach einer kurzen Verfolgung fest. Es besteht der Verdacht, dass der Mann den Roller und das Kennzeichen zuvor gestohlen hat. Die Ermittlungen dauern an.
Einen Radfahrer erwischten die Beamten auf einer gestohlenen Leeze. Ein weiterer Fahrzeugführer fuhr mit seinem Kraftfahrzeug ohne Versicherungsschutz und ein anderer hatte Betäubungsmittel bei sich.
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