BPOLD-H: Allgemeinverfügung der Bundespolizeidirektion Hannover anlässlich der Fußballspielbegegnung zwischen dem Hamburger SV und dem SV Werder Bremen am 26. November 2016

23.11.2016 – 12:16

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Hannover (ots) - Am Samstag den 26. November 2016 findet in Hamburg das Spiel zwischen dem Hamburger SV und dem SV Werder Bremen statt. Die Bundespolizei trifft daher eine Vielzahl von Vorkehrungen, um einen friedlichen und reibungslosen Ablauf rund um die Spielpaarung zu ermöglichen. Anlässlich dieser Begegnung spricht die Bundespolizei ein Alkoholkonsumverbot, ein Mitführverbot von Glasflaschen und Dosen, pyrotechnischen Gegenständen, Vermummungsgegenständen und Schutzbewaffnung aus (siehe angefügtes pdf-Dokument). Die Verbote gelten am kommenden Samstag den 26. November 2016 im Zeitraum von 06:00 bis 15:30 Uhr und von 17:00 bis 24:00 Uhr. Hiervon betroffen sind alle zum und vom Spielort führende Züge mit Ausnahme der IC und ICE sowie alle Bahnhöfe der nachfolgend aufgeführten Streckenverbindungen: Fischbek - Hamburg, Hamburg - Altona, Altona - Elbgaustraße, Altona - Rissen, Osnabrück - Bremen - Rotenburg/W. - Buchholz - Hamburg, Bremerhaven - Bremen - Soltau - Buchholz - Hamburg, Oldenburg - Bremen. Die Erfahrung bei brisanten Fußballspielen hat gezeigt, dass insbesondere Glasbehälter von gewaltbereiten und zum Teil alkoholisierten Fußballfans als Wurfgeschosse gegen Reisende, friedliche Fans und Polizeibeamte eingesetzt werden. Nicht zuletzt bilden zerbrochene Glasbehälter und Flaschen ein deutlich erhöhtes Verletzungsrisiko für Reisende und Besucher des Spiels. Die Gefahr, die von pyrotechnischen Gegenständen ausgeht, ist mittlerweile hinlänglich bekannt. Nicht selten tragen betroffene Personen schwere Verletzung davon. Im Bezug auf die Vermummungsgegenstände wird ausdrücklich auf das Mitführ- und Benutzungsverbot von Jacken/Westen mit eingearbeiteter Vollvermummung (sogenannte "Full Face" Jacken/Westen) hingewiesen. Das ausgesprochene Verbot wird am Spieltag durch die Einsatzkräfte der Bundespolizei konsequent überwacht. Bei Zuwiderhandlungen wird ein Zwangsgeld in Höhe von 250 EUR erhoben. Die Bundespolizei bittet alle Reisende, sich auf diese Besonderheiten bei der Planung und Durchführung ihrer Reise einzustellen. Es sollten ggf. auch Alternativen zur An- und Abreise geprüft werden.

Die Allgemeinverfügung der Bundespolizei kann im Anhang als auch auf der Internetseite der Bundespolizei unter www.bundespolizei.de eingesehen werden.

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30163 Hannover
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