POL-UL: (BC) Landkreis Biberach – Großkontrolle gilt Einbrecherbanden – Die Polizei hat die Bekämpfung der Einbruchskriminalität intensiviert.

24.11.2016 – 13:14

Ulm (ots) - Im Raum Riedlingen wurden am Mittwochabend zahlreiche Fahrzeuge und Personen überprüft.

Mit Beginn der dunklen Jahreszeit steigt die Zahl der Einbrüche. Viele Eigentumsdelikte, insbesondere Einbrüche in Wohnhäuser, werden am späten Nachmittag oder frühen Abend verübt. Die Polizei hat Erkenntnisse, dass Einbrecherbanden überregional agieren und die frequentierten Verbindungsachsen nutzen. Mit groß angelegten Kontrollen ist die Polizei dieser Tage verstärkt an Bundes- und Landesstraßen präsent. Im Landkreis Biberach wurde am Mittwochabend der Verkehr auf der B311 im Raum Riedlingen in den Blick genommen. Polizeibeamte aus Riedlingen kontrollierten dort zusammen mit Beamten der Verkehrspolizei, der Hundeführerstaffel und des Polizeipräsidiums Einsatz den Durchgangsverkehr. Unterstützt wurden sie von Fachleuten der Bundespolizei und des Zolls. Sie überprüften rund 100 Fahrzeuge und knapp 200 Fahrzeuginsassen. Sie schauten sich die Ladung der Fahrzeuge genau an und prüften Ausweise und Dokumente zahlreicher Personen. Die hierbei gewonnen Daten werden jetzt in Hinblick auf Einbruchsdelikte ausgewertet. Neben dieser Erkenntnisgewinnung kamen zahlreiche Verstöße gegen verschiedene Rechtsvorschriften ans Licht. Darunter fünf Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz. Vier Fahrer standen unter Haschisch bzw. Amphetamineinfluss. Bei einem 20-Jährigen stellten die Beamten mehr als 100 Gramm Marihuana sicher. Bei zwei Autofahrern stellte sich heraus, dass sie nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis sind. Ein weiterer Fahrer konnte zwar einen Führerschein vorzeigen, Spezialisten an der Kontrollstelle deckten aber Fälschungsmerkmale auf. Eine Anzeige wegen Urkundenfälschung ist die Folge. Wegen einem Verstoß gegen das Waffengesetz wurden ebenfalls Ermittlungen eingeleitet. Auf 14 der Fahrer und auch auf Halter von Fahrzeugen kommen Bußgelder wegen abgefahrenen Reifen, abgelaufenen Hauptuntersuchungsterminen, Ladungsmängeln und anderen verkehrsrechtlichen Verstößen zu.

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