Wismar (ots) - In der Nacht zu Freitag stoppte ein Diensthundeführer des Polizeihauptreviers Wismar eine Radfahrerin ohne Licht und unter Alkohol. Wegen der fehlenden Beleuchtung wollte der Beamte, der seiner Streifentätigkeit nachging und die Radfahrerin in der Lübschen Straße, Nähe Kreisverkehr, gegen 1 Uhr bemerkte, kontrollieren. Als er die 19-Jährige jedoch anhielt, bemerkte er im Gespräch eine starke Alkoholisierung bei der Heranwachsenden. Eine zweite Funkstreifenbesatzung überprüfte den Atemalkoholwert der Frau mittels Vortester. Sie pustete 2,52 Promille. Daraufhin wurde zur Bestimmung der tatsächlichen Beeinflussung durch Alkohol eine Blutprobenentnahme durchgeführt. Auf die Radlerin wird nun statt einer Verwarnung wegen der fehlenden Beleuchtung ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Straßenverkehr zukommen. Denn spätestens ab 1,6 Promille begeht auch der Radfahrer eine Straftat und muss mit Fahrverbot (im Falle einer Fahrerlaubnis) und Geldstrafe rechnen. Die Polizei rät jedoch: lieber einmal mehr schieben! Im August 2016 verletzten sich in Wismar zwei Radfahrer, die aufgrund ihrer Alkoholisierung stürzten, schwer. Ein 19-Jähriger erreichte 1,31 Promille und ein 32-Jähriger 2,26 Promille bei einem Atemalkoholvortest. Beide kamen mit schweren Verletzungen ins Krankenhaus. Da nicht Jeder über einen Atemalkoholvortester verfügt und die Selbsteinschätzung über die Fahrtüchtigkeit nicht immer der Realität entspricht und bei einem Unfall zumindest auch der Versicherungsschutz gefährdet ist, ist es ratsam, eher auf einen Spaziergang, auf ein Taxi oder den öffentlichen Nahverkehr auszuweichen.
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