POL-NB: Gefährdung des Straßenverkehrs mit Verfolgungsfahrt in Greifswald (LK VG)

27.11.2016 – 03:24

Greifswald (ots) - Am Morgen des 26.11.2016 gegen 03:30 Uhr kam es im Stadtgebiet Greifswald unter anderem zu einer Gefährdung des Straßenverkehrs mit einer Verfolgungsfahrt. Polizeibeamte des Polizeihauptreviers Greifswald hatten die Absicht den Fahrer eines Pkw Opel Astra einer allgemeinen Verkehrskontrolle im Ernst-Thälmann-Ring / Ecke Makarenkostraße zu unterziehen und gaben diesem entsprechende Anhaltezeichen. Diese wurden durch den Fahrzeugführer jedoch missachtet. Daraufhin kam es zu einer knapp drei Kilometer langen Verfolgungsfahrt vom Ernst-Thälmann-Ring, über die Kreuzung Anklamer Straße zur Lomonossowallee, weiter über den Karl-Liebknecht-Ring, die Makarenko- und Dostojewskistraße bis zum Parkplatz des Schönwalde-Centers. Diesen verließ der Fahrzeugführer an der Einfahrt Ernst-Thälmann-Ring in Richtung Ostrowskistraße.

Im Laufe der Verfolgung beteiligten sich zwei weitere Funkstreifenwagen des Polizeihauptreviers Greifwald an diesem Einsatz, um an verschiedenen Stellen den Fahrzeugführer zum Anhalten zu bewegen. Zu diesem Zweck wurden unter Zuhilfenahme der Funkstreifenwagen auch Straßensperren im Ernst-Thälmann-Ring / Höhe Ostrowskistraße in Greifswald eingerichtet. Der Fahrzeugführer versuchte beim Verlassen des Parkplatzes des Schönwalde-Centers diesen Straßensperren auszuweichen. Dies gelang diesem jedoch nicht und kollidierte zunächst erst mit einem Bordstein und sodann mit einem die Straße versperrenden Funkstreifenwagen. Der Opel Astra kam dadurch zum Stehen. Zu einem Personenschaden ist es dabei nicht gekommen. Alle eingesetzten Streifenwagen der Polizei hatten während des Einsatzes das blaue Blinklicht eingeschaltet, der den Opel Astra verfolgende Funkstreifenwagen auch das Martinshorn.

Beim 29-jährigen Fahrzeugführer des Opel Astra wurde ein Alkoholwert in der Atemluft in Höhe von 0,76 Promille festgestellt. Des Weiteren ist der Fahrzeugführer nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis. Zudem war der Opel Astra nicht zugelassen, sondern stillgelegt, und die sich am Pkw befindlichen Kennzeichen gehören zu einem anderen, ebenfalls stillgelegten, Pkw Ford. Nach der Durchführung einer Blutprobenentnahme bei dem 29-jährigen Fahrzeugführer wurde dieser aus den polizeilichen Maßnahmen entlassen. Es wird nunmehr wegen des Verdachts der Gefährdung des Straßenverkehrs, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz und Kennzeichenmissbrauchs ermittelt. Der entstandene Sachschaden wird auf ca. 3.500 EUR geschätzt.

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