Alkoholisiert und mit gestohlenen Kennzeichen unterwegs – Autobahnpolizei stoppt 29-Jährigen auf Rastanlage

Alkoholisiert und mit gestohlenen Kennzeichen unterwegs – Autobahnpolizei stoppt 29-Jährigen auf Rastanlage WEIBERSBRUNN, LKR. ASCHAFFENBURG. Den richtigen Riecher hatten Beamte der Verkehrspolizeiinspektion Aschaffenburg-Hösbach am Samstagnachmittag bei einer Kontrolle eines Fiats auf einer Rastanlage. Der Fahrer des Fahrzeugs war unter anderem betrunken mit gestohlenen Kennzeichen und ohne Führerschein gefahren, zudem wurde er mit internationalem Haftbefehl gesucht. Er sitzt deshalb mittlerweile in einer Justizvollzugsanstalt ein. class="clear" /> Der Streife war gegen 16.00 Uhr ein Fiat Punto aufgefallen, der auf der A3 in Fahrtrichtung Passau unterwegs war. An der Rastanlage Spessart Süd sollte das Fahrzeug einer Kontrolle unterzogen werden. Die Beamten stellten hierbei rasch eine Vielzahl von Straftaten fest, die die beiden männlichen Insassen des Wagens begangen hatten. Zunächst waren die beiden an dem Fiat montierten Kennzeichen in Hessen kurz zuvor gestohlen gemeldet worden. Die Polizisten nahmen daraufhin die beiden 29 und 38 Jahre alten Kroaten vorläufig fest.

Der 29-Jährige, der am Steuer des Pkw gesessen hatte, stand erheblich unter Alkoholeinfluss. Ein Alko-Test vor Ort ergab rund 1,8 Promille. Zudem besitzt der Mann weder einen Führerschein, noch war der Fiat ordnungsgemäß versichert. Kein Wunder, denn das Fahrzeug war nicht mehr verkehrstauglich und wies unzählige Mängel auf. Die Weiterfahrt wurde deshalb unterbunden und der 29-Jährige musste in der Dienststelle der Verkehrspolizei später eine Blutentnahme über sich ergehen lassen. Im Rahmen der polizeilichen Maßnahmen stellte sich auch heraus, dass für den jüngeren des Duos ein internationaler Haftbefehl wegen diverser Diebstahlsdelikte sowie eine Aufenthaltsermittlung bestanden.

Während der 38-Jahre alte Beifahrer nach Abschluss der Ermittlungen wieder auf freien Fuß gesetzt werden konnte, musste der 29-Jährige die Nacht in der Arrestzelle verbringen. Nachdem er auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Aschaffenburg eine Sicherheitsleistung in Höhe von 500 Euro für die Trunkenheitsfahrt hinterlegen musste, wurde der Beschuldigt gerichtlich vorgeführt. Aufgrund des bestehenden internationalen Haftbefehls wurde der Beschuldigte anschließend in eine Justizvollzugsanstalt gebracht.