Delmenhorst (ots) - Trunkenheit im Straßenverkehr
Am 23.12.2016 wurde gegen 11.10 Uhr ein Pkw auf der A 1 auf dem Verzögerungsstreifen der Anschlussstelle Wildeshausen-Nord in Richtung Osnabrück stehend gemeldet. Der Fahrer sollte bewußtlos über dem Lenkrad liegen. Der Einsatzort liegt in der Gemeinde Dötlingen, Landkreis Oldenburg.
Beim Eintreffen stellten die Beamten die Meldung als zutreffend fest. Als die Beamten das verschlossene Fahrzeug öffnen wollte, wachte die Person (m/59 aus dem Landkreis Emsland) auf und öffnete die Tür. Den Beamten kam ein Schwall Alkoholduft entgegen. Ein Atemalkoholtest ergab eine Konzentration von 1,82 Promille.
Durch die Staatsanwaltschaft Oldenburg wurde die Entnahme einer Blutprobe und die Beschlagnahme des Führerschein angeordnet.
Verkehrsunfall mit Trunkenheit
Am 24.12.2016 kam auf der A 1 zwischen den Anschlussstellen Lohne/Dinklage und Vechta in Fahrtrichtung Bremen, ein Pkw aus Moers nach rechts von der Fahrbahn ab und landete im Seitenraum.
Die Unfallstelle liegt im Bereich der Stadt Dinklage, Landkreis Vechta.
Bei der Unfallaufnahme stellen die Beamten bei dem allein im Fahrzeug befindlichen Fahrer (m/43) Alkoholgeruch in der Atemluft fest. Eine Überprüfung ergab eine Alkoholkonzentration von 1,19 Promille. Auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Oldenburg wurde eine Blutantnahme und die Beschlagnahme der Fahrerlaubnis angeordnet.
Der Unfallschaden beläuft sich auf ca. 2.500,- Euro.
Fahren ohne Fahrerlaubnis und unter Einfluss von Betäubungsmitteln
Am 25.12.2016 wurde gegen 22.00 Uhr an der Anschlussstelle Holdorf in Fahrtrichtung Osnabrück durch eine Streife der Autobahnpolizei Ahlhorn ein Pkw aus Italien überprüft. Der Einsatzort liegt im Bereich der Gemarkung Holdorf, Landkreis Vechta.
Bei der Überprüfung des aus Deutschland stammenden 41 Jahre alten Fahrers wurde festgestellt, das dieser seit 6 Jahren keine Fahrerlaubnis mehr besaß. Zusätzlich wurden körperliche Auffälligkeiten festgestellt, die auf einen Konsum von Betäubungsmitteln hindeuteten. Ein Drogenvortest verlief positiv auf Kokain. Daraufhin wurde auf richterliche Anordnung ein Blutprobe entnommen. Zudem wurde eine Sicherheitsleistung für die zu erwartende Geldstrafe erhoben. Dem Mann wurde die Weiterfahrt untersagt.
Falschfahrer auf der B 75
Am 25.12.2016 wurde gegen 18.00 Uhr auf der B 75 ein Falschfahrer gemeldet. Der Pkw mit Delmenhorster Kennzeichen sei an der B 75 im Bereich Mittelshuchting auf die B 75 in Richtung Delmenhorst aufgefahren. Dabei fuhr der blaue Fiat Punto auf der Richtungsfahrbahn Bremen entgegengesetzt in Richtung Delmenhorst, um dann die Bundesstraße an der Anschlussstelle Delmenhorst-Stickgras wieder zu verlassen. Durch die Falschfahrt wurde zumindest ein weiterer Autofahrer konkret gefährdet. Durch eine Streife der Polizei Delmenhorst konnte der Pkw unmittelbar vor seinem Antreffen am Wohnort angehalten werden. Der 63 Jahre alte Fahrer aus Delmenhorst räumte die fehlerhafte Fahrt ein. Die Staatsanwaltschaft Oldenburg ordnete die Beschlagnahme der Fahrerlaubnis des Mannes an.
Verkehrsteilnehmer, die den Vorfall beobachtet haben oder direkt von dem Vorfall betroffen sind, werden gebeten, sich mit der Autobahnpolizei Ahlhorn in Verbindung zu setzen.
Fahren ohne Fahrerlaubnis und unter Einfluss von Betäubungsmitteln
Am 26.12.2016 wurde gegen 06:30 Uhr auf der A 29 zwischen den Anschlussstellen Ahlhorn und Großenkneten in Richtung Oldenburg ein Pkw aus Oldenburg angehalten und kontrolliert. Der Kontrollort liegt im Bereich der Gemeinde Großenkneten, Landkreis Oldenburg.
Bei der Kontrolle des 33 Jahre alten Fahrers aus Oldenburg wurde festgestellt, dass dieser nicht in Besitz einer Fahrerlaubnis war. Auf Grund des Vorliegens von körperlichen Auffälligkeiten wurde zusätzlich ein Drogenvortest durchgeführt, der positiv ausfiel. Daraufhin wurde dem Probanten ein Blutprobe entnommen.
Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurde der Mann von Bekannten abgeholt. Er wurde nochmals ausdrücklich darauf hingewiesen, keine Fahrzeuge im Straßenverkehr mehr zu führen.
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