Münster, BAB A30, Fahrtrichtung Niederlande, km 32,984, Gem. Rheine (ots) - Am 2. Weihnachtsfeiertag, Montag, den 26.12.2016, gegen 15.14 Uhr, befuhr ein 45-jähriger Fahrzeugführer aus dem Landkreis Märkisch-Oderland mit seinem PKW die BAB A30 in Fahrtrichtung Niederlande. In einem vorausfahrenden PKW befand sich zu diesem Zeitpunkt eine 27-jährige Fahrzeugführerin aus Emden, die die BAB auf dem rechten Fahrstreifen befuhr. Nach ihren Angaben näherte sich der 45-jährige in Schlangenlinien fahrend von hinten und überholte sie. Noch während er sich auf gleicher Höhe mit ihrem Fahrzeug befand, wechselte er mit seinem PKW auf den rechten Fahrstreifen. Nur durch ein Abbremsen und Ausweichen auf den Seitenstreifen konnte die 27-jährige eine Kollision vermeiden. Sie äußerte den Verdacht, dass der Fahrzeugführer alkoholisiert sein könnte. Während der 45-jährige seine Fahrt in Schlangenlinien fortsetzte, konnte die 27-jährige beobachten, wie er an der Anschlussstelle Rheine, ohne seine Geschwindigkeit zu reduzieren, nach rechts auf den Verzögerungsstreifen wechselte. Zwei weitere Zeugen, ein 50-jähriger aus Köln sowie ein 26-jähriger aus dem Kreis Borken, die die BAB A30 in gleicher Fahrtrichtung hinter dem 45-jährigen befuhren, berichteten von einer hohen Geschwindigkeit, die auch auf dem Verzögerungsstreifen nicht reduziert wurde. Letztlich fuhr der 45-jährige mit großer Geschwindigkeit weiter geradeaus, verließ dabei den Verzögerungsstreifen, geriet in den angrenzenden Grünbereich, kollidierte hier mit dem blauen Verkehrszeichen "Ausfahrt" und riss dieses komplett aus der Verankerung. Anschließend durchquerte er den gesamten Grünbereich des sogenannten Sichtdreiecks zwischen der Autobahnausfahrt und der Autobahnauffahrt, überquerte diese Auffahrt und kollidierte mit der dortigen rechtsseitigen Schutzplanke. Nach dem Zusammenstoß setzte er seine Fahrt in Richtung Niederlande auf der BAB A30 fort. Als er an der Anschlussstelle Rheine Nord die BAB verließ, gelang es den beiden 50- und 26-jährigen Zeugen, das Fahrzeug des 45-jährigen mit ihrem PKW zu blockieren. Danach holten sie den 45-jährigen aus dem Fahrzeug, zogen den Zündschlüssel ab und hielten den Unfallfahrer bis zum Eintreffen der verständigten Polizeibeamten fest. Sowohl die Zeugen als auch die eingesetzten Polizeibeamten stellten bei dem 45-jährigen eine erhebliche Alkoholisierung fest. An einem freiwilligen Atemalkoholvortest wollte der 45-jährige nicht mitwirken. Er wurde einer Polizeidienststelle zugeführt, wo ihm aufgrund richterlicher Anordnung durch die diensthabende Bereitschaftsärztin eine Blutprobe entnommen wurde. Sein Führerschein wurde sichergestellt. Das Führen fahrerlaubnispflichtiger Kraftfahrzeuge wurde ihm bis auf weiteres untersagt. Auch sein Fahrzeug wurde abgeschleppt und sichergestellt. Im Nachgang wurde bekannt, dass der 45-jährige bereits in Höhe km 51,540 der BAB A30 in Fahrtichtung Niederlande(Bereich Laggenbeck) mit der dortigen rechtsseitigen Schutzplanke kollidiert war. Auch hier hatte er seine Fahrt fortgesetzt, ohne sich um den entstandenen Schaden zu kümmern. Ob es im Verlauf seiner Fahrt noch zu weiteren schädigenden Ereignissen gekommen ist, ist derzeit nicht bekannt. Bei den hier bekannt gewordenen Verkerhsunfällen entsand ein Sachschaden von ca. 13.000 Euro. Personenschäden waren glücklicherweise nicht zu beklagen. Den 45-jährige erwartet nun ein Strafverfahren.
Polizei Münster
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