Mettmann (ots) - Am nächtlich frühen Sonntagmorgen des 25.12. (1. Weihnachtsfeiertag), gegen 03.10 Uhr, wurden Anwohner vom Balkhauser Weg im Velberter Ortsteil Nierenhof von einem lauten Unfallgeräusch aus dem Schlaf gerissen. Beim Blick auf die Straße sahen sie einen schwer verunfallten schwarzen PKW Audi A4 3,0 TDI. Das schwarze Cabriolet war beim Befahren der örtlichen 30 km/h Zone offenbar mit deutlich höherer Geschwindigkeit außer Kontrolle geraten, dabei über eine zur Verkehrsberuhigung installierte Fahrbahnverengung gerast und erst ca. 50 Meter später zum Stillstand gekommen. Bei der Kollision mit der Verkehrseinrichtung hatte sich der Audi den linken Frontbereich und das vordere Fahrwerk zerstört. Umherfliegende Trümmerteile hatten zudem einen in der Nähe geparkten blauen PKW VW Golf beschädigt.
Die Unfallzeugen beobachteten dann, wie der Fahrer des Audis im Anschluss gleich mehrmals vergeblich versuchte, mit dem stark beschädigten Wagen davonzufahren. Die daraufhin sofort zum Unfallort gerufene Polizei konnte den 27-jährigen Halter und Fahrer des Audis aber noch am Unfallort und in seinem Fahrzeug antreffen und überprüfen. Dabei stellte sich heraus, dass der Velberter deutlich unter Alkoholeinfluss stand. Ein durchgeführter Alkoholtest ergab einen Wert von mehr als 2,2 Promille (1,14 mg/l). Deshalb leitete die Polizei ein Strafverfahren gegen den 27-Jährigen wegen Gefährdung des Straßenverkehrs unter Alkoholeinfluss ein. Zur Beweisführung im Strafverfahren wurde die ärztliche Entnahme einer Blutprobe angeordnet und durchgeführt. Einen Führerschein des Beschuldigten konnten die Beamten aber nicht sicherstellen, da sich herausstellte, dass der 27-jährige Audi-Halter und -Fahrer überhaupt nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist. Ihm wurde deshalb besonders eindringlich und ausdrücklich jedes weitere Führen von Kraftfahrzeugen untersagt. Zudem erweiterte die Polizei die aktuelle Anzeige um den strafrechtlichen Vorwurf des Fahrens ohne Fahrerlaubnis.
Der nicht mehr fahrbereite Audi A4 wurde von der Polizei sichergestellt und dazu von einem örtlichen Unternehmen geborgen und abgeschleppt. Der entstandene Gesamtsachschaden an Audi, VW und der Verkehrseinrichtung beläuft sich nach ersten polizeilichen Schätzungen auf mindestens 6.300,- Euro.
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