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Mettmann (ots) - Die polizeilichen Erfahrungen vergangener Jahre zeigen leider, dass sich schon Tage vor dem Jahreswechsel immer wieder Beschwerden aus der Bevölkerung häufen, weil unerlaubt Feuerwerkskörper verkauft und auch abgebrannt werden. Die Anzahl daran beteiligter Kinder und Jugendlicher, die rechtswidrig in den Besitz von Feuerwerks- und Knallkörpern gelangen, ist hierbei besonders erschreckend. Deshalb weist die Polizei im Kreis Mettmann auch in diesem Jahr erneut auf die gesetzlichen Regelungen zum Erwerb und Gebrauch von Feuerwerkskörpern besonders hin:
Klasse II (Silvesterfeuerwerkskörper) gilt nur in der Zeit vom 29.12. bis zum 31.12.2016.
Abs. 2 der Sprengverordnung für Personen, wenn sie nicht über besondere Erlaubnisse verfügen, nur am 31.12. und am 01.01. erlaubt. Weitergehende Einschränkungen dieser Zeiten durch kommunal zuständige (Ordnungs-) Behörden sind dabei gem. § 24 Abs. 2 der Sprengverordnung ebenfalls zu beachten.
Sprengverordnung nur von Personen abgebrannt werden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.
Ordnungswidrigkeiten darstellen und ein Bußgeld nach sich ziehen.
Für das erlaubte Abbrennen von Feuerwerkskörpern in der Silvesternacht geben Polizei und Feuerwehr des Kreises Mettmann außerdem folgende ergänzende Sicherheitshinweise:
Abbrennen unter Alkoholeinfluss gänzlich verzichtet werden !
von leicht brennbaren Gegenständen ! Dabei auf ausreichenden Sicherheitsabstand zu Menschen, Tieren, Gebäuden, Bäumen oder Fahrzeugen achten !
werfen !
von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie Reet- und Fachwerkhäusern ist zu unterlassen.
senkrecht in die Höhe starten !
Feuerlöscher oder Eimer mit Wasser) !
Sollte es trotz aller Vorsicht zu einem Feuer gekommen sein, das mit eigenen Mitteln nicht zu löschen ist, umgehend die Feuerwehr über Notruf 112 alarmieren.
Hinweis an die Medien: Ein Informationsblatt der Kriminalprävention zu dieser Mitteilung befindet sich in der Digitalen Pressemappe der KPB Mettmann in den Sprachen deutsch, französisch, englisch und arabisch zum Download bereit und zur Veröffentlichung frei.
Kreispolizeibehörde Mettmann
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