Oberhausen (ots) - Fahrzeugführer unterschätzen oft den Restalkohol im Blut. Nach einer Feier reichen ein kurzer Schlaf und ein Kaffee nicht aus, um den Alkoholpegel wieder auf null zu bringen. Und schon eine geringe Menge Alkohol im Blut erhöht das Unfallrisiko um ein Vielfaches.
So unterschätzte auch gestern Morgen (27.12.) ein Oberhausener Autofahrer den Restalkohol und wurde kurz darauf eines Besseren belehrt. Gegen 8.30 Uhr stoppte ihn eine Polizeistreife auf der Buschhausener Straße. Bei der Kontrolle wurde ein Atemalkoholwert von 1,4 Promille festgestellt. Der Mann musste mit zur Blutentnahme. Sein Führerschein wurde sichergestellt.
Der Jahreswechsel steht vor der Tür
Damit das neue Jahr nicht gleich mit dem Verlust der Fahrerlaubnis und einer empfindlichen Geldstrafe beginnt, lassen Sie das Auto stehen. Unsere Bitte: Planen Sie rechtzeitig den Heimweg ein. Nutzen Sie daher zur eigenen und zur Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer öffentliche Verkehrsmittel oder rufen Sie ein Taxi. Diese Fahrten sind um ein vielfaches billiger als der Verlust des Führerscheines und eine Anzeige.
Bereits ab 0,3 Promille ist die Sehleistung, Konzentration und Wahrnehmungsfähigkeit vermindert, die Reaktionsfähigkeit lässt ab 0,5 Promille deutlich nach und ab 1,1 Promille beginnt die absolute Fahruntüchtigkeit, womit das Unfallrisiko gegenüber dem nüchternen Fahrer mindestens 6 mal so hoch ist. Bei Fahrradfahrern liegt die Grenze der absoluten Fahruntüchtigkeit bei 1,6 Promille.
Achtung Führerscheinneulinge!! Für Fahranfänger, die sich noch in der zweijährigen Probezeit befinden und für alle anderen Fahrer bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres gilt absolutes Alkoholverbot. Ansonsten droht ein Bußgeld ab 250 Euro und eine Verlängerung der Probezeit.
Rückfragen bitte an:
Polizeipräsidium Oberhausen
Pressestelle
Monika Friske
Telefon: 0208/826 22 22
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