POL-HK: Heidekreis: Gedanken zu Silvester – Damit es auch tatsächlich ein „guter Rutsch“ in das neue Jahr wird

30.12.2016 – 11:39

Heidekreis (ots) - Gedanken zu Silvester - Damit es auch tatsächlich ein "guter Rutsch" in das neue Jahr wird: Prosit Neujahr! In der Silvesternacht feiern viele ausgelassen und begrüßen das neue Jahr mit Feuerwerk und Böllern. Doch durch Leichtsinn, Unachtsamkeit und durch zuviel Alkohol kommt es zu Silvester leider in jedem Jahr zu zahlreichen Verletzungen und erheblichen Sachschäden. Damit Sie sicher in das neue Jahr kommen, beachten sie bitte folgende Hinweise Ihrer Polizei:

t"> - Stellen Sie auf keinen Fall Feuerwerkskörper selber her. - Zünden Sie sogenannte Blindgänger niemals ein zweites Mal an. - Lassen Sie Jugendliche nur unter Aufsicht mit für ihr Alter zugelassenen Silvesterknallern hantieren. - Feuerwerkskörper nicht in geschlossenen Räumen zünden. - Fenster, Terrassentüren usw. während des Feuerwerks geschlossen halten - Feuerwerkskörper nicht gebündelt anzünden oder die Zündschnüre verkürzen. - Feuerwerkskörper in sicherem Abstand zünden und nicht zu lange in der Hand halten. - Keinesfalls auf andere Menschen zielen oder Feuerwerkskörper in Richtung anderer Menschen werfen. - Feuerwerksraketen sollten aus standfesten Positionen (z.B. Flasche in einer Getränkekiste stehend) abgefeuert werden. - Beachten Sie die räumlichen und zeitlichen Beschränkungen Ihrer Stadt oder Gemeinde (Reetdachhäuser, Altenheime, Krankenhäuser).

Falls Sie mit dem Auto unterwegs sind, bedenken Sie, dass es gefährlich ist, sich an "Grenzwerte herantrinken" zu wollen. Selbst wenn es "nur ein, zwei Sekt" waren, kann es im Falle eines banalen Verkehrsunfalls oder leichter "Fahrunsicherheiten" sehr teuer werden: Bereits ab 0,3 Promille wird in solchen Fällen die Fahrtüchtigkeit in Frage gestellt. Dann kann die Fahrerlaubnis entzogen und eine Geldstrafe fällig werden. Insbesondere die Versicherungen werden im Schadensfall ihre Verpflichtungen sehr genau prüfen und schlimmstenfalls mit Regressforderungen an den Verursacher herantreten. Wer zuviel Alkohol genossen hat, sollte lieber das Auto stehen lassen und sich per Taxi oder Mietwagen nach Hause bringen lassen. Für junge Kraftfahrer bis einschließlich 21 Jahre gilt absolutes Alkoholverbot - 0,0 Promille! Organisieren Sie Fahrgemeinschaften, damit der Jahreswechsel zu einem schönen Erlebnis wird.

Wir wünschen Ihnen einen unfallfreien guten Rutsch in das Neue Jahr! Ihre Polizeiinspektion Heidekreis

Rückfragen bitte an:

Polizeiinspektion Heidekreis
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Olaf Rothardt
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