Bundespolizeidirektion München: 1,65 Promille und eine aggressive Psychose beenden Flugreise – randalierender Pole wird von Flug ausgeschlossen und in Klinik eingewiesen

Bundespolizeidirektion München: 1,65 Promille und eine aggressive Psychose beenden Flugreise - randalierender Pole wird von Flug ausgeschlossen und in Klinik eingewiesen
Bildunterschrift: Polizeibeamte müssen auch sogenannte "Unruly Passengers" vom Flugzeug bringen, wenn der Flugkapitän die Mitnahme verweigert.

Flughafen München (ots) - Abrupt beendet wurden die Reisepläne eines 43-jährigen Polen durch Bundespolizisten am Münchner Flughafen. Nachdem er bereits am Boden in einem Flugzeug randalierte und Crew wie auch eintreffende Bundespolizisten beleidigte, schloss ihn der Flugkapitän vom Flug aus. Mit gemessenen 1,65 Promille und der ärztlichen Diagnose einer akuten aggressiven Psychose wurde der Mann in das Klinikum Taufkirchen eingewiesen.

Der Osteuropäer war auf dem Weg nach Los Angeles, als er am gestrigen morgen (4. Januar) aus Breslau am Flughafen München landete. Bereits in der Maschine nach Los Angeles sitzend, drehte der Mann aus unerfindlichen Gründen durch und warf mit Kissen und Zeitschriften um sich. Bei Eintreffen der gerufenen Bundespolizisten beleidigte der Mann sowohl die Beamten wie auch das Bordpersonal auf das Übelste und brüllte außerdem mehrfach "Heil Hitler". Aufgrund dieser Umstände und um die Sicherheit seiner Passagiere besorgt, schloss der Kapitän den Polen vom Weiterflug aus. Da der Mann weiterhin renitent war, musste er mittels körperlicher Gewalt durch die Bundespolizisten erst zur Raison und dann zur Wache gebracht werden. Der herbeigerufene Notarzt bescheinigte ihm nach Untersuchung eine akute aggressive Psychose und 1,65 Promille Alkohol im Blut. Der verhinderte Flieger wurde zuständigkeitshalber an die informierte Landespolizei übergeben, welche ihn dann in das Klinikum Taufkirchen zur weiteren Behandlung brachten. Allerdings kommt der Mann nicht um eine Strafanzeige wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Verwendung verfassungsfeindlicher Symbole und Beleidigung herum.

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