Pressemeldungen für den Landkreis Lindau vom 8. Januar 2017

Pressemeldungen für den Landkreis Lindau vom 8. Januar 2017 Die tagesaktuellen Meldungen der Polizeiinspektionen Lindau und Lindenberg sowie Meldungen der Kriminalpolizei, der Verkehrs- und Fahndungsdienststellen mit Regionalbezug.
Medienkontakt:
Pressestelle beim Polizeipräsidium Schwaben Süd/West, D-87437 Kempten (Allgäu),
Rufnummer (+49) 0831 9909-0 (-1012/ -1013); unaufschiebbare Anfragen außerhalb der regulären Dienstzeit über die Rufnummer (+49) 0831 9909-1401 an die Einsatzzentrale.


Unfallflucht

BODOLZ: Ein 31jähriger Münchener parkte am Samstagmittag seinen Pkw auf dem Kundenparkplatz eines Supermarktes. Anschließend ging der 31jährige zum Einkaufen. Als er wieder zu seinem Pkw kam, teilte ihm ein aufmerksamer Zeuge mit, dass sein Pkw angefahren wurde. Der Verursacher war rückwärts aus einer Parklücke gefahren und dann mit dem Pkw des Müncheners kollidiert. Dann ist der Verursacher weggefahren, ohne sich um den eingetretenen Fremdschaden zu kümmern. Der Verursacher hätte entweder auf den Geschädigten warten oder aber seine Personalien für die Schadensregulierung am Pkw des Müncheners hinterlassen müssen. Der Münchener erschien bei der Polizeidienststelle in Lindau und erstattete Anzeige gegen den Unfallflüchtigen. Nachdem sich der aufmerksame Zeuge das Kennzeichen des Verursachers notiert hatte, konnte der Unfallflüchtige schnell ermittelt werden. Es handelte sich um einen 47jährigen Lindauer. Obwohl der Gesamtschaden an den beiden Fahrzeugen lediglich 300,-- € beträgt, muss der Lindauer nun mit einer Anzeige wegen Unerlaubtem Entfernen vom Unfallort rechnen. (PI Lindau)


Rauschgiftaufgriff im Stadtgebiet

LINDAU: Eine polizeiliche Kontrolle im Lindauer Stadtgebiet führte zum Auffinden einer Kleinmenge Marihuana und eines in der Jacke mitgeführten Schlagstockes. Die Person wurde, wegen Besitz von Betäubungsmitteln zur Anzeige gebracht. Das Rauschgift und der Schlagstock wurden sichergestellt. Bei der anschließenden Wohnungsdurchsuchung konnte durch die Fahndungsbeamten Betäubungsmittel-Utensilien, Cannabissamen und ein dem Waffengesetz unterliegendes, beidseitig geschliffenes Springmesser aufgefunden werden.
(Polizeiinspektion Fahndung Lindau)


Mehrere Aufgriffe bei einer Fernbuskontrolle

LINDAU: Bei der Kontrolle eines Fernreisebusses der auf der Linie München-Rom verkehrt, konnte bei einem 41-jährigen italienischen Staatsangehörigen eine Fahndungsausschreibung einer Familienkasse, wegen Steuerhinterziehung festgestellt werden. Der Italiener konnte nach Erhebung seiner Personalien und Benennung eines Zustellungsbevollmächtigten seine Reise nach „Bella Italia“ fortsetzen.
Weiterhin konnte in dem Bus ein 44-jähriger Italiener festgestellt werden, dessen Führerschein zur Beschlagnahme ausgeschrieben war, nachdem er ein gegen ihn verhängtes Fahrverbot nicht angetreten hat. Nach Beschlagnahme seine Führerscheins konnte auch er die Reise mit dem Bus fortsetzten.
Im Rahmen der Kontrolle wurden auch ein 26-jähriger pakistanischer und ein 18-jähriger afghanischer Staatsangehöriger im Fernbus festgestellt. Der 26-jährige konnte bei der Kontrolle lediglich seinen pakistanischen Reisepass vorzeigen. Eine gültige Aufenthaltsgestattung für Deutschland führte er nicht mit, weshalb er wegen einem Verstoß nach dem Aufenthaltsgesetz zur Anzeige gebracht wurde. Bei dem 18-jährigen Afghanen konnte bei der Überprüfung festgestellt werden, dass er neben gültigen italienischen Papieren auch ein Schutzgesuch in Deutschland gestellt hat und somit doppelt Asylleistungen bezieht. Da er sich im Rahmen der Sachbearbeitung für einen weiteren Aufenthalt in Deutschland entschied, wurden die italienischen Papiere sichergestellt. Ein Verfahren wegen Sozialleistungsbetruges wurde eingeleitet. (Polizeiinspektion Fahndung Lindau)


Schreckschusswaffe mitgeführt

LINDAU: Bei der Kontrolle eines 42-jährigen deutschen Staatsangehörigen konnte festgestellt werden, dass er in einer Reisetasche eine geladene Schreckschusswaffe mitführte. Eine Erlaubnis in Form eines kleinen Waffenscheins konnte der 42-jährige nicht vorweisen. Die Schreckschusswaffe wurde sichergestellt und ein Verfahren nach dem Waffengesetz eingeleitet. Danach konnte der Beschuldigte seine Reise fortsetzen. (Polizeiinspektion Fahndung Lindau)