Widerstand gegen die Polizei nach häuslicher Gewalt – Wülfrath – 1701041

POL-ME: Widerstand gegen die Polizei nach häuslicher Gewalt - Wülfrath - 1701041
Symbolbild: Der polizeiliche Einsatz eines Reizstoffsprühgerätes gegen einen hemmungslosen Randalierer zeigte nicht den gewünschten Erfolg

Mettmann (ots) - Am nächtlichen Mittwochmorgen des 11.01.2017, gegen 02.35 Uhr, wurde die Wülfrather Polizei zu einem Fall häuslicher Gewalt in eine Wohnung an der Tiegenhöfer Straße gerufen. Dort hatte ein 52-jähriger Mann seine 39-jährige Lebenspartnerin im Streit geschlagen und verletzt, zudem randalierte er fortdauernd in der gemeinsamen Wohnung. Die misshandelte Frau hatte sich in ein Zimmer der Wohnung flüchten, dort einschließen und die Polizei alarmieren können.

Als eine Streifenwagenbesatzung nur kurze Zeit später eintraf, richtete sich die Wut des 52-jährigen Wülfrathers, der zwischenzeitlich die Tür zum Aufenthaltsraum seiner Frau eintrat, sofort auch gegen die polizeilichen Einsatzkräfte. Als diese versuchten den Randalierer zu beruhigen und zu bändigen, kam es zu erheblichen Widerstandshandlungen des Mannes. Dieser schlug und trat nach dem Beamten und der Beamtin, griff diese mehrfach an und rangelte dabei mit brutaler Körpergewalt. Selbst auf den zuvor angedrohten und dann angewandten Einsatz eines Reizstoffsprühgerätes reagierte der vollkommen hemmungslos wütende Mann nicht. Er konnte schließlich nur mit Hilfe weiterer polizeilicher Unterstützungskräfte überwältigt, gefesselt und festgenommen werden.

Der nach bisherigen Erkenntnissen weder unter Alkohol-, noch unter Drogeneinfluss stehende Mann, wurde zunächst in das Polizeigewahrsam nach Mettmann gebracht. Von dort erfolgte nach ärztlicher Begutachtung die Einweisung in eine psychiatrische Klinik zum Eigenschutz, insbesondere aber auch zum Schutz anderer Personen.

Die leicht verletzte 39-jährige Lebenspartnerin des Wülfrathers wurde zur ambulanten ärztlichen Behandlung und Betreuung in ein nahes Krankenhaus gebracht. Die zwei zuerst eingesetzten polizeilichen Einsatzkräfte wurden bei dem brutalen Widerstand des 52-Jährigen ebenfalls leicht verletzt, blieben aber dennoch dienstfähig. Gegen den 52-jährigen Wülfrather wurden Strafverfahren wegen häuslicher Gewalt, mehrerer Körperverletzungen und Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte eingeleitet.

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