Meldungen aus dem Bereich Kehl, Achern, Renchtal

Offenburg (ots) - Appenweier - Zu viel Alkohol im Blut sorgte für Unfall

Am Dienstagabend gegen 21.30 Uhr verursachte ein 38-jähriger VW-Fahrer in der Hauptstraße einen Unfall. Er kollidierte mit seinem Pkw gegen einen ordnungsgemäß am Straßenrand geparkten VW Golf. Durch den Aufprall wurde der VW Golf auf einen davor stehenden weiteren VW Golf aufgeschoben. Grund des Unfalles waren weniger die Witterungsverhältnisse, vielmehr hatte der 38 Jahre alte Fahrzeugführer zu tief ins Glas geschaut und war nicht im Besitz eines Führerscheins. Der Autofahrer hatte über zwei Promille Alkohol intus und das Fahrzeug war weder zugelassen noch versichert. Zu 'guter Letzt' stellten die Beamten des Polizeireviers Kehl noch fest, dass der 38-Jährige von einer Justizbehörde wegen eines zurückliegenden Vorfalls per Haftbefehl gesucht wurde. Durch den Unfall entstand ein Gesamtschaden von über 4.000 Euro.

Rheinau, Linx - Einbruch in Lebensmittelgeschäft

Am frühen Mittwochmorgen gegen 4 Uhr suchten unbekannte Täter ein Lebensmittelgeschäft in der Tullastraße auf und entwendeten eine bislang unbestimmte Anzahl von Tabakwaren. Die Straftäter drückten die Schiebetür im Eingangsbereich nach innen auf, sodass diese aus der Führung sprang. Durch die hier entstandene Öffnung gelangten sie in den Innenraum des Geschäftes. Im Verkaufsraum rissen sie dann die Rollgitter aus der Verankerung, um an die im Schaukasten befindliche Tabakware zu gelangen. Die Höhe des Schadens ist noch nicht bekannt. Zeugen, die den Vorfall beobachtet haben und Hinweise geben können, werden gebeten sich beim Polizeiposten Rheinau unter der Telefonnummer 07844/91149-0 zu melden.

Kehl, Bodersweier - Einbrecher machten keine Beute

Unbekannte Täter versuchten die Eingangstür eines Lebensmittelgeschäftes in der Straße 'Am Rußacker' in der Nacht zum Mittwoch gegen 3.30 Uhr aufzuhebeln. Da dies den Langfingern nicht gelang, verließen sie die Örtlichkeit ohne Beute. Die genaue Schadenshöhe an der Tür konnte noch nicht genannt werden. Hinweise nimmt das Polizeirevier Kehl unter 07851/893-0 entgegen.

Kehl - Verkehrsunfall mit Dienstwagen

Gleich vor Ort war die Polizei bei einem Unfall auf einem Parkplatz in der Herderstraße am Dienstagmorgen gegen 11 Uhr. Eine 36-jährige Renault-Fahrerin fuhr beim Rückwärtsfahren aus einer Parklücke gegen ein ordnungsgemäß geparktes Polizeiauto. Die Unfallverursacherin fuhr jedoch davon, ohne sich um den Schaden zu kümmern. Eine zufällig vorbeikommende Polizeistreife sah den Unfall und rannte der Fahrzeuglenkerin hinterher, in einer Querstraße konnten die Beamten die Frau stoppen. An dem Polizeiauto entstand ein Sachschaden von etwa 500 Euro, ein Ermittlungsverfahren wegen Verkehrsunfallflucht wurde eingeleitet.

Achern - Trunkenheitsfahrt

Bei einer Verkehrskontrolle nahmen die Beamten des Polizeireviers Achern/Oberkirch bei einem 38-jährigen Leichtkraftradfahrer Alkoholgeruch wahr. Ein durchgeführter Test gegen 21.15 Uhr ergab einen Wert von über einem Promille Alkohol. Das Kraftfahrzeug wurde an der Kontrollörtlichkeit in der Fautenbacher Straße belassen. Den Lenker erwartet nun eine Anzeige wegen Trunkenheit im Straßenverkehr.

Oppenau - Alkoholeinwirkung und überhöhte Geschwindigkeit führten zum Unfall

Ein 23-jähriger Opel-Lenker befuhr am Mittwochmorgen gegen 2 Uhr die Straßburger Straße in Fahrtrichtung Oberkirch. Infolge von Alkoholeinwirkung und überhöhter Geschwindigkeit kam der Autofahrer von der Fahrbahn ab, fuhr gegen einen kleinen Baum und prallte anschließend gegen ein Brückengeländer an der Rench. Das Geländer gab nach und der Opel-Fahrer rutschte mit der Fahrzeugfront in das Bachbett. Der Unfallverursacher ließ sich dann von einer Bekannten an der Unfallörtlichkeit abholen und entfernte sich somit unerlaubt von der Unfallstelle. Die verständigte Polizei suchte daraufhin die Wohnanschrift des Unfallverursachers auf. Ein durchgeführter Test ergab einen Wert von fast zwei Promille Alkohol. Der Führerschein wurde von der Polizei an Ort und Stelle einbehalten. Nicht nur der Unfallverursacher gelangt zur Anzeige, sondern auch die Abholerin, wegen Beihilfe zum unerlaubten Entfernen von der Unfallörtlichkeit. Die Schadenshöhe kann noch nicht benannt werden.

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