Langer Atem führt zum Erfolg – Festnahmen nach Raub auf Spielothek

Langer Atem führt zum Erfolg - Festnahmen nach Raub auf Spielothek NEUÖTTING, LKR. ALTÖTTING. Vor etwas mehr als einem Jahr, im Dezember 2015, überfiel ein bewaffneter Mann eine Spielothek in Neuötting. Intensiv und vor allem geduldig ermittelte die Kripo Mühldorf an diesem Fall und kam nun zum Erfolg. Ein Tatverdächtiger wurde in den vergangenen Tagen in Ulm, ein weiterer in Altötting festgenommen.
Die am 13. Dezember 2015 überfallene Spielhalle befindet sich in einem Neuöttinger Gewerbegebiet. Gegen 02.50 Uhr hatte der Unbekannte die Spielothek betreten, in der sich zu dieser Zeit lediglich eine Angestellte und eine weitere Frau befanden. Bewaffnet und maskiert mit einer weißen Gesichtsmaske mit schwarzen Querstreifen, hatte er einen weiblichen Gast zu Boden geworfen und von der Angestellten Bargeld verlang. Mit wenigen hundert Euro war er schließlich geflüchtet.

Alle Register zogen schließlich die unter Sachleitung der Staatsanwaltschaft Traunstein ermittelnden Beamtinnen und Beamten der Kripo Mühldorf bei der Lösung des Falles. Zahlreiche Zeugenvernehmungen, Umfeldermittlungen und weitere kriminaltaktische Maßnahmen führten schließlich zum Erfolg.
So ergaben sich für die Ermittler im Herbst 2016 Hinweise, dass ein damals 18-Jähriger aus Neuötting mit der Tat in Verbindung stehen könnte. Die im weiteren Verlauf gewonnenen Erkenntnisse führten schließlich auf die Spur eines damals 28-jährigen Mannes aus dem Raum Dortmund. Schließlich war es der Staatsanwaltschaft Traunstein mit den zusammengetragenen Erkenntnissen und Beweisen möglich, Haftbefehle bei Gericht gegen beide Männer zu erwirken.

Die Festnahme beider Tatverdächtiger erfolgte in enger Zusammenarbeit mit Ermittlern in Baden Württemberg, die in Ulm den nun 30-jährigen Haupttäter vor wenigen Tagen verhafteten. Die Ermittler der Kripo Mühldorf konnten, ebenfalls vor wenigen Tagen, den jüngeren Mann in Altötting festnehmen.

Der 30-Jährige befindet sich in einer Justizvollzugsanstalt. Der gegen den jüngeren Mann erlassene Untersuchungshaftbefehl wurde gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt. Seine Tatbeteiligung wird derzeit als geringer eingestuft.