Wismar/Nordwestmecklenburg (ots) - Zur Verringerung der Unfälle mit Personenschäden und der damit einhergehenden Erhöhung der Verkehrssicherheit ist es unverzichtbare Aufgabe der Polizei, Verkehrskontrollen gerade in Bezug auf die Hauptunfallursachen durchzuführen. Dieser Aufgabe haben sich auch an diesem Wochenende die diensthabenden Polizistinnen und Polizisten im Landkreis Nordwestmecklenburg gestellt. Im Ergebnis mussten sie bei 23 Fahrzeugführern eine Geschwindigkeitsüberschreitung, zwei davon im Bußgeldbereich, bemängeln, neun Kraftfahrer hatten den vorgeschriebenen Sicherheitsgurt nicht angelegt, ein Handyverstoß und ein Überholverstoß wurde geahndet sowie weitere sonstige Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr, die mit einem Verwarngeld belegt sind.
Darüber hinaus fielen insbesondere zehn Fahrer und eine Fahrerin aufgrund ihrer Alkoholisierung bzw. in einem Fall wegen einer Drogenbeeinflussung auf. In zwei Fällen kam es zu einem Unfall, wo eine Person leicht- und eine schwerverletzt wurde. Am Sonntag gegen 17 Uhr verlor ein 29-Jähriger in einer Rechtskurve von Carlow aus in Richtung Groß Rünz die Kontrolle über seinen Seat und kam nach rechts von der Straße ab. Dort touchierte der Pkw mit der Seite einen Straßenbaum. Der Fahrer, bei dem Atemalkoholgeruch während der Unfallaufnahme wahrgenommen wurde, kam mit schweren Verletzungen in das Universitätsklinikum nach Lübeck. Nach einer ersten Auswertung der Spurenlage hatte er den Sicherheitsgurt während der Fahrt nicht angelegt, weshalb der Mann aus dem Pkw geschleudert wurde. Darüber hinaus wurde dem Unfallverursacher bereits vor einiger Zeit die Fahrerlaubnis entzogen. Am Pkw entstand wirtschaftlicher Totalschaden.
Um 22 Uhr desselben Tages verletzte sich eine 58 Jahre alte Fahrerin in Wismar Wendorf leicht, als sie von der Rudolf-Breitscheid-Straße abkam und ungebremst mit einem Laternenmast kollidierte. Sie zog sich Gesichtsverletzungen zu und wurde zur medizinischen Versorgung ins Krankenhaus Wismar gebracht. Eine fehlerfreie Beatmung eines Vortesters war nicht möglich. Anhand des Atemalkoholgeruchs lag der Verdacht dennoch Nahe, dass der Unfall alkoholbedingt verursacht wurde. Am Pkw Opel Corsa entstand ebenfalls wirtschaftlicher Totalschaden.
In neun weiteren Fällen konnten die Polizeibeamten durch Hinweise aus der Bevölkerung und durch Verkehrskontrollen rechtzeitig einschreiten und die Fahrzeugführer an der Weiterfahrt unter Alkohol und Betäubungsmitteln hindern. Auf der Autobahn 20 in Richtung Lübeck bemerkte ein Verkehrsteilnehmer in der Nacht zum Samstag einen in Schlangenlinien fahrenden Lkw zwischen Wismar-Kreuz und Bobitz. Er alarmierte die Polizei, welche den 34 Jahre alten Lkw-Fahrer stoppen konnte. Er hatte einen Atemalkoholwert von 0,83 Promille.
Auch im Polizeihauptrevier Wismar ging am Samstag gegen 18:45 Uhr ein Hinweis zu einem auffällig fahrenden VW Transporter auf dem Parkplatz eines EKZ in der Philipp-Müller-Straße/Lübsche Straße ein. Obwohl Polizeibeamte den Transporter auf dem Parkplatz nicht mehr antreffen konnten, hatten sie den Hinweis während der Streifentätigkeit stets im Hinterkopf. Gut eine Stunde später entdeckten sie den Pkw Am Markt/Großschmiedestraße und unterzogen ihn einer Verkehrskontrolle. Der am Steuer sitzende Mann war den Polizisten bereits wegen Alkohol- und Drogenkonsums, sowie einer fehlenden Fahrerlaubnis bekannt. Obwohl der Fahrer den Konsum von Alkohol eingestand, verweigerte er zunächst jegliche Tests. Aufgrund weiterer Anhaltspunkte, die auf eine Beeinflussung sowohl von Drogen als auch Alkohol hindeuteten, wurde eine Blutprobenentnahme angeordnet. Im Krankenhaus ließ sich der Mann auf einen Atemalkoholvortest ein, der einen Wert von 1,84 Promille anzeigte. Die Beamten stellten nach Beendigung der Maßnahmen den Fahrzeugschlüssel sicher.
In Grevesmühlen erschien am Sonntag gegen 21:50 Uhr ein alkoholisierter Fahrer selbstständig bei der Polizei. Ursprünglich wollte er sich nach einem Streit mit seiner Lebensgefährtin, unter anderem über seinen Alkoholkonsum, von der Polizei bestätigen lassen, dass er nüchtern ist. Dieser Plan ging jedoch nicht ganz auf. Als der 69-Jährige versuchte vor dem Polizeirevier einzuparken, zeigten sich bereits einige Fahrschwierigkeiten. So kollidierte er mehrfach mit dem Bordstein. Da ein Atemalkoholtest 0,8 Promille ergab, konnten die Polizisten dem Mann auch keine Bescheinigung darüber aushändigen, dass er nüchtern ist. Stattdessen fertigten die Beamten eine Strafanzeige.
Weitere Straf- bzw. Ordnungswidrigkeitenanzeigen wurden gegen einen 46-jährigen VW-Fahrer, der am Samstagmorgen im Bereich der B 106/L 041 1,14 Promille pustete, gegen einen 24-Jährigen unter Einfluss von Amphetaminen in Grevesmühlen, gegen einen 23 Jahre alten VW-fahrer mit 0,92 Promille in Grevesmühlen, gegen einen 27-Jährigen mit 0,83 Promille, ebenfalls ins Grevesmühlen, gefertigt.
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