Allgemeinverfügung der Bundespolizeidirektion Hannover anlässlich der Fußballspielbegegnung zwischen dem Vfl Osnabrück und SC Preußen Münster am 28. Januar 2017

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Hannover (ots) - Am Samstag, den 28. Januar 2017, findet in Osnabrück das Fußballspiel zwischen dem Vfl Osnabrück und SC Preußen Münster statt. Die Bundespolizei trifft daher eine Vielzahl von Vorkehrungen, um einen friedlichen und reibungslosen Ablauf rund um die Spielpaarung zu ermöglichen.

Anlässlich dieser Begegnung spricht die Bundespolizei ein Alkoholkonsumverbot und Verbote über die Mitnahme und Benutzung von Glasflaschen und Dosen, pyrotechnischen Gegenständen, Vermummungsgegenständen und Schutzbewaffnung in Zügen und auf Bahnhöfen aus (siehe angefügtes pdf-Dokument).

Die Verbote gelten am kommenden Samstag, den 28. Januar 2017, im Zeitraum von 06:00 Uhr bis 14:00 Uhr und von 15:30 Uhr bis 21:00 Uhr. Hiervon betroffen sind alle zum und vom Spielort führende Züge mit Ausnahme der IC und ICE sowie alle Bahnhöfe der nachfolgend aufgeführten Streckenverbindungen: Münster - Osnabrück - Münster, Münster - Rheine - Osnabrück und zurück, Münster - Bielefeld - Herford - Bünde - Osnabrück und zurück, Oldenburg - Cloppenburg - Osnabrück und zurück und Bremen - Vechta - Osnabrück und zurück.

Die Erfahrung bei brisanten Fußballspielen hat gezeigt, dass insbesondere Glasbehälter von gewaltbereiten und zum Teil alkoholisierten Fußballfans als Wurfgeschosse gegen Reisende, friedliche Fans und Polizeibeamte eingesetzt werden. Nicht zuletzt bilden zerbrochene Glasbehälter und Flaschen ein deutlich erhöhtes Verletzungsrisiko für Reisende und Besucher des Spiels. Die Gefahr, die von pyrotechnischen Gegenständen ausgeht, ist mittlerweile hinlänglich bekannt. Nicht selten tragen betroffene Personen schwere Verletzung davon.

Das ausgesprochene Verbot wird am Spieltag durch die Einsatzkräfte der Bundespolizei konsequent überwacht. Bei Zuwiderhandlungen wird ein Zwangsgeld in Höhe von 250 Euro erhoben werden. Die Bundespolizei bittet alle Reisende, sich auf diese Besonderheiten bei der Planung und Durchführung ihrer Reise einzustellen. Es sollten ggf. auch Alternativen zur An- und Abreise geprüft werden.

Die Allgemeinverfügung der Bundespolizei kann im Anhang als auch auf der Internetseite der Bundespolizei unter www.bundespolizei.de eingesehen werden.

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