Kassel und Lohfelden: Verkehrskontrollen und Geschwindigkeitsmessungen: Eine Fahrerin betrunken und ohne Führerschein unterwegs; Mehrere Verstöße gegen Gurtanlegepflicht und Geschwindigkeit

Kassel (ots) - Am Mittwochnachmittag führten Beamte des Polizeireviers Ost in der Kasseler Lilienthalstraße und in der Gemarkung Lohfelden Verkehrskontrollen durch. Ihr Hauptaugenmerk richtete sich dabei auf Verstöße gegen Geschwindigkeitsbeschränkungen, Alkohol und Drogen, Handynutzung sowie die Gurtanlegepflicht. Im Zuge dieser Kontrollen zogen die Beamten eine Frau aus dem Verkehr, die alkoholisiert und ohne Führerschein unterwegs war.

Nur wenige Geschwindigkeitsverstöße in der Lilienthalstraße

Ab 12:00 Uhr nahmen die Beamten in der Lilienthalstraße in Fahrtrichtung der B 83 mit ihrer Laserpistole etwa 60 Fahrzeuge ins Visier. Bis auf drei Fahrer, die nur geringfügig schneller fuhren, hielten sich die meisten an die erlaubten 50 km/h innerhalb geschlossener Ortschaften. In fünf Fällen sind die Fahrerinnen und Fahrer jeweils mit 30,-- Euro verwarnt worden, da sie nicht angeschnallt waren.

Drei Autos in Lohfelden deutlich zu schnell

Bei den anschließenden Kontrollen auf der Kreisstraße 8, zwischen Vollmarshausen und Lohfelden, waren die Verstöße der Verkehrsteilnehmer schon gravierender. Hier kontrollierten die Beamten 42 Fahrzeuge. Drei davon überschritten die in diesem Bereich vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um mehr als 32 km/h, so dass die Fahrer jeweils ein Bußgeld von 120,-- Euro und ein Punkt in Flensburg erwartet. Neben diesen drei Verstößen waren vier weitere Autos etwas zu schnell unterwegs und kamen mit Verwarnungsgeld davon.

Frau ohne Führerschein und alkoholisiert unterwegs

Den Vogel aber schoss eine 52-jährige Fahrerin aus Lohfelden ab. Sie war mit ihrem Audi unterwegs, obwohl sie nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis ist und zudem noch Alkohol getrunken hatte. Genau aus diesem Grund war ihr der Führerschein im Sommer 2016 bereits abgenommen worden. Sie musste sich von einem Arzt beim Polizeirevier Ost eine Blutprobe entnehmen lassen und gegen sie wird zum wiederholten Mal ein Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und Verdachts des Fahrens unter Alkoholeinwirkung eingeleitet.

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