Pressebericht des Polizeikommissariats Peine vom 30. Januar 2017

Peine (ots) - Fahrt unter Betäubungsmitteleinfluss

Am Sonntagabend, gegen 20:30 Uhr, wurde in Peine, An der Simonstiftung, ein 20-jähriger Mann aus Peine von der Polizei kontrolliert, der dort mit seinem Pkw unterwegs war. Bei der Kontrolle wurde festgestellt, dass der junge Mann unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln stand. Darüber hinaus fanden die Beamten im Fahrzeug einen geladenen Schreckschussrevolver, ein Messer und ein Schlagring. Diese Waffensammlung schien den Heranwachsenden aber nicht genug zu sein, denn er hatte auch noch einen sog. Polenböller dabei. Gegen ihn wurde neben dem Ermittlungsverfahren wegen Fahrt unter Betäubungsmitteleinfluss auch noch ein Verfahren wegen Verstoß gegen das Waffen- und Sprengstoffgesetz eingeleitet.

Fahrerflucht unter Alkoholeinfluss

Am Sonntag, gegen 21:35 Uhr, kam es in der Gemarkung Solschen, zwischen dem "Deutscher Kaiser" und Solschen, auf der L 413 zu einem Verkehrsunfall, bei dem ein Pkw in den Graben gefahren war. Zeugen, die kurz nach den Unfall an der Unfallstelle vorbeikamen, hatten die Polizei informiert. Als die Beamten vor Ort eintrafen, hatte sich der Fahrer bereits von der Unfallstelle entfernt. Ermittlungen führten die Beamten zur Halteranschrift, wo sie jedoch nur den Bruder des Halters antrafen, der angab, dass sein Bruder hier nicht mehr wohnen würde. Er konnte ihn jedoch telefonisch erreichen und vereinbarte, dass dieser zur Unfallstelle zurück kommen würde. Am Unfallort erwarte die Polizei jedoch die nächste Überraschung. Der Pkw war zwischenzeitlich geborgen worden und der Fahrzeughalter war nicht wie vereinbart vor Ort. Die Beamten fuhren nun zur neuen Anschrift des Halters wo sie den 27-jährigen Fahrzeughalter, den bereits bekannten Bruder (32 ), noch einen weiteren Bruder (23) und den verunfallten Pkw antrafen. Hier konnten die Beamten nun ermitteln, dass nicht der Fahrzeughalter, sondern sein 23-jähriger Bruder, bei dem ein Alkotest einen AAK-Wert von 1,41 Promille ermittelt wurde, den Pkw geführt hatte. Dieser räumte gegenüber den Beamten ein, den Pkw geführt und in den Graben gefahren zu haben. Aus Angst vor der Polizei habe er den Unfallort verlassen. Dem Mann wurde eine Blutprobe entnommen und der Führerschein wurde sichergestellt.

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