Oldenburg (ots) - Gemeinsame Pressemitteilung der Polizeiinspektion Oldenburg-Stadt/Ammerland, des Amtsgerichts Oldenburg und der Staatsanwaltschaft Oldenburg
Wegen gemeinschaftlichen Diebstahls in zwei Fällen sind zwei Männer im Alter von 31 und 35 Jahren vom Amtsgericht Oldenburg im beschleunigten Verfahren zu einer Gesamtgeldstrafe von jeweils 40 Tagessätzen zu je 5 Euro verurteilt worden. Mit diesem Strafmaß entsprach das Amtsgericht Oldenburg einem entsprechenden Antrag der Staatsanwaltschaft Oldenburg.
Nach dem Urteil des Amtsgerichts Oldenburg sollen die Angeklagten sich am 26.1.2017 und am 02.02.2017 in die Geschäftsräume eines Kaufhauses in Oldenburg begeben und dort gemeinsam diverse Sportbekleidungsartikel sowie ein Paar Sportschuhe entwendet haben.
Nachdem die Polizei Oldenburg die Angeklagten nach der Tat am 02.02.2017 festgenommen hatte, ordnete das Amtsgericht Oldenburg auf Antrag der Staatsanwaltschaft Oldenburg gegen den 31-jährigen Angeklagten die Hauptverhandlungshaft an. Das Amtsgericht Oldenburg verhandelte sodann gegen die Angeklagten im beschleunigten Verfahren, so dass eine kurzfristige Aburteilung der angeklagten Taten bereits am 08.02.2017 - und damit nur sechs Tage nach der letzten Tat - möglich war.
Das Urteilt ist noch nicht rechtskräftig.
Polizeiinspektion Oldenburg - Stadt / Ammerland
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