Alkohol und Drogen – Polizei kontrolliert an den „tollen Tagen“ verstärkt

Rhein-Kreis Neuss (ots) - Wer an Karneval "anstößt", lässt das Auto besser stehen - die Polizei führt von Altweiber bis Aschermittwoch verstärkte Alkohol- und Drogenkontrollen im Kreisgebiet durch.

Zu Beginn der heißen Phase des Karnevals appelliert die Polizei, an alle Jecken, die auf das Autofahren nicht verzichten möchten oder können, weder sich noch andere durch alkohol- oder drogenbedingte Fahruntüchtigkeit zu gefährden.

Die "ernüchternde" Bilanz aus dem vergangenen Jahr: Während der "tollen Tage" 2016 kontrollierte die Polizei im Rhein-Kreis Neuss mehr als 640 Fahrzeugführer. In 253 Fällen wurden Atemalkoholtests durchgeführt. Dabei stellten die Beamten sieben Autofahrer fest, die über dem erlaubten Promillewert lagen. Weitere drei Fahrzeugführer standen unter Drogeneinfluss. Es ereigneten sich fünf Verkehrsunfälle bei denen Alkohol im Spiel war.

Anstatt nach einer Trunkenheitsfahrt monatelang auf öffentliche Verkehrsmittel angewiesen zu sein, weil man seinen Führerschein abgeben musste, sollte man zur Karnevalsfeier vorausschauend ein wenig mehr Geld für Bus, Bahn oder Taxi mitnehmen.

Auch nicht zu unterschätzen ist der "Restalkohol", der nach einer langen, feuchtfröhlichen Nacht vom Körper nicht vollständig abgebaut wurde. Schon bei 0,3 Promille erwarten einen Autofahrer eine Strafanzeige und der Entzug der Fahrerlaubnis, wenn Anzeichen von Fahruntüchtigkeit vorliegen, man zum Beispiel einen Verkehrsunfall verursacht. Der Konsum von Drogen, und die daraus resultierende Beeinträchtigung bei der Teilnahme am Straßenverkehr, kann noch lange nach dem Konsum im Blut nachgewiesen werden. Auch hier ist der Führerschein in Gefahr, es drohen hohe Bußgelder und eine Strafanzeige.

Ein Verwarnungsgeld können auch Kostüme nach sich ziehen, die den Fahrzeugführer in seiner Sicht oder seiner Hör- oder Bewegungsfähigkeit einschränken. Wer sich hinters Steuer setzt, muss gefährliche Situationen unmittelbar erkennen und in der Folge schnell reagieren können. Masken, bunte Kontaktlinsen oder ausladende Kopfbedeckungen können hier ein gefährliches Hindernis sein.

Die Polizei im Rhein-Kreis Neuss wünscht allen Närrinnen und Narren fröhliche und vor allem sichere Karnevalstage.

Rückfragen von Pressevertretern bitte an:

Der Landrat des
Rhein-Kreises Neuss als
Kreispolizeibehörde
-Pressestelle-
Jülicher Landstraße 178
41464 Neuss
Telefon: 02131/300-14000
         02131/300-14011
         02131/300-14013
         02131/300-14014
Telefax: 02131/300-14009
Mail:    pressestelle.neuss@polizei.nrw.de
Web: www.polizei.nrw.de/rhein-kreis-neuss