Mettmann (ots) - Der Kreis Mettmann steht spätestens ab Weiberfastnacht, am 23. Februar, und bis zum Aschermittwoch, am 01. März 2017, wieder einmal unter spürbarem Einfluss des rheinischen und bergischen Karnevals. Auch in der diesjährigen Karnevalszeit führt die symbolische Schlüsselübergabe in den Rathäusern zur zeitlich beschränkten Geltung des "Narrenrechts". Nur, die Kombination - Alkohol, Drogen und das Fahren von Fahrzeugen im öffentlichen Straßenverkehr - fällt definitiv nicht unter den "närrischen Ausnahmezustand"!
Die Polizei des Kreises Mettmann wird auch in diesem Jahr, in der heißen Phase der so genannten 5.ten Jahreszeit, wieder verstärkt Alkohol- und Drogenkontrollen durchführen. Sämtliche Polizeidienststellen werden sich an diesen Maßnahmen rund um die Uhr beteiligen. Die Wahrscheinlichkeit für Verkehrsteilnehmer, in eine solche polizeiliche Kontrolle zu geraten, ist damit im gesamten Kreisgebiet zu jeder Tages- und Nachtzeit sehr hoch. Auch der Restalkohol "am Tag danach" birgt leider immer wieder unterschätzte Gefahren für Verkehrsteilnehmer und steht deshalb ebenfalls im Fokus der kontrollierenden Beamtinnen und Beamten.
Trotz aller früheren Hinweise, auf erhöhte Kontrolltätigkeit der Polizei in den närrischen Tagen, zeigten die Ergebnisse polizeilicher Verkehrsüberwachungen vergangener Jahre leider immer wieder überdeutlich, dass es dennoch den einen oder anderen Unvernünftigen gab, der die polizeilichen Warnungen nicht ernst nahm und weder Gefahrenbewusstsein, noch ausreichend Verantwortungsgefühl entwickelte - gute Gründe für die Polizei im Kreis Mettmann, um auch in diesem Jahr wieder intensiver zu kontrollieren.
Landrat Thomas Hendele, Behördenleiter der Polizei im Kreis Mettmann, appelliert deshalb auch im Jahr 2017: "Verzichten Sie nach Alkohol- und Drogenkonsum unbedingt auf die Nutzung ihres Fahrzeugs und steigen sie auf öffentliche Verkehrsmittel oder Taxen um, denn die Erfahrung des Führerscheinverlustes ist eine schlechte Erinnerung an einen fröhlichen Karneval 2017 im Kreis Mettmann !"
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