Haftbefehl wegen Verdachts der Kindesmisshandlung

Polizeimeldung vom 24.02.2017
Neukölln
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Gemeinsame Meldung Polizei und Staatsanwaltschaft Berlin

Nr. 0415
Wegen des dringenden Tatverdachts der Misshandlung seiner kleinen Tochter hat ein Ermittlungsrichter einen Haftbefehl gegen den Kindsvater erlassen.
Derzeitigen Ermittlungen zufolge hatte der 33-Jährige Mitte Januar 2017 das dreimonatige Mädchen in der gemeinsamen Wohnung dermaßen stark misshandelt, dass es starke Einblutungen im Kopf erlitten hatte. Mitarbeiter des behandelnden Krankenhauses hatten aufgrund des Anfangsverdachts wenig später die Polizei informiert.
Die Ermittler des zuständigen Fachkommissariates beim Landeskriminalamt hatten gemeinsam mit der Staatsanwaltschaft Berlin daraufhin den Haftbefehl angeregt und anschließend in der Neuköllner Wohnung der ehemaligen Lebensgefährtin des Mannes vollstreckt. Bereits im vergangenen Jahr erhielt der 33-Jährige eine mehrmonatige Haftstraße wegen Körperverletzung, die zur Bewährung ausgesetzt war. Die Ermittlungen dauern an.