Dortmund (ots) - Lfd. Nr.:0239
Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat in seiner Entscheidung vom 21. Februar 2017 der Polizei Dortmund bestätigt, dass sie mit der Auflösung eines Rechtsrockkonzertes in 2013 rechtmäßig gehandelt hat. Die Partei "Die Rechte" ist demnach mit ihrer Klage gescheitert.
Im Juni 2013 hatte der Staatsschutz Dortmund Hinweise, dass über einen Flyer ein Rechtsrockkonzert mit drei Bands der rechtsextremistischen Szene beworben wurde. Auf dem Flyer befand sich unter anderem der Schriftzug "Solidarität NWDO". Die Polizei sowie die Staatsanwaltschaft bewertete dies als Straftat nach dem Vereinsgesetz, da mit dem Konzert die damals bereits verbotene Kameradschaft NWDO unterstützt werden sollte. Die weiteren polizeilichen Ermittlungen führten die Beamen zu der Örtlichkeit des Konzerts in Herne. Dort trafen die Einsatzkräfte auch auf ehemalige Führungskader des verbotenen "NWDO". Die Konzertbesucher verbarrikadierten zunächst die Tür und verweigerten der Polizei zunächst den Zutritt. Da sich die Angaben des Flyers vor Ort bestätigten, erwies sich die Auflösung des Konzertes nach Auffassung des Verwaltungsgerichts als rechtmäßig.
Die bloße Behauptung der Partei "Die Rechte", es habe sich um eine Parteiveranstaltung gehandelt, konnte in der mündlichen Verhandlung nicht nachgewiesen werden. Auch mit der Behauptung der Flyer sei eine Fälschung, hatten sie keinen Erfolg. Denn zum einen hatten die Rechtsextremisten vor dem Konzert den Flyer auf ihrer Facebook Seite verlinkt, zum anderen hatten sie sich nicht öffentlich von dem Flyer distanziert. Dies wäre aber erforderlich gewesen.
"Ich bin froh, dass wir das Verwaltungsgericht von der Rechtmäßigkeit des polizeilichen Einschreitens überzeugen konnten. Die Entscheidung stärkt uns als Polizei den Rücken und zeigt, dass unser Rechtsstaat wehrhaft ist", so Polizeipräsident Gregor Lange.
Polizei Dortmund
Gunnar Wortmann
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