München (ots) - Erst bepöbelte und beleidigte ein 28-Jähriger am frühen Freitagabend (24. Februar) in einer S-Bahn Reisende, dann - nach dem Halt am Haltepunkt Laim - fing er an zu randalieren und mit einer Flasche nach einem Reisenden zu werfen. Miteisende überwältigten den Wohnsitzlosen, der bei seiner Festnahme auch Bundespolizisten gegenüber Widerstand leistete und deswegeng auf Anordnung der Staatsanwaltschaft dem Haftrichter vorgeführt wird.
Kurz vor 18:30 Uhr kam es in einer S-Bahn (S3) vor dem Haltepunkt Laim zu Pöbeleien eines Mannes. Er belästigte und beleidigte grundlos Fahrgäste. Die S-Bahn wurde daraufhin durch den Triebfahrzeugführer am Haltepunkt Laim gestoppt und die Bundespolizei angefordert. Als der Mann in der S-Bahn randalierte und mit einer Flasche nach einer Person warf, wurde er durch mehrere Reisende überwältigt und - bis zum Eintreffen der informierten Beamten - auf dem Boden fixiert.
Die Person war auch nach Eintreffen der Bundespolizisten aggressiv und trat und schlug sowohl nach Reisenden als auch Beamten. Auf dem Weg zum Dienst-Kfz leistete der Mann, wie sich herausstellte, ein 28-Jähriger wohnsitzloser Deutscher, erheblichen Widerstand und beleidigte die Beamten. Während des Überwältigens durch die Reisenden holte sich der Mann eine blutige Nase. Aufgrund des anhaltenden Nasenblutens wurde ein Rettungswagen angefordert, der den 28-Jährigen unter Polizeibegleitung in eine Klinik verbrachte.
Weder durch den Flaschenwurf noch durch die Überwältigung bzw. das Umsichschlagen und -treten in der S-Bahn wurde ein Reisender verletzt. Ein Beamter zog sich bei der Festnahme eine leichte Knieverletzung zu, blieb jedoch dienstfähig. Eine weitergehende ärztliche Behandlung des 28-Jährigen im Krankenhaus war nicht erforderlich, da keine Verletzungen festgestellt worden waren.
Nach ärztlicher Bestätigung der Haftfähigkeit wurde der 28-Jährige in Polizeigewahrsam genommen. Dort wurde der mit 1,89 Promille Alkoholisierte, gegen den zudem wegen Betrugs von der Staatsanwaltschaft München I ermittelt wird, bis zur Haftrichtervorfügung ausgenüchtert.
Gegen den Wohnsitzlosen wird von der Bundespolizei nun wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Körperverletzung und Beleidigung ermittelt.
Wolfgang Hauner
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