Mettmann (ots) - Mit unserer Pressemitteilung / ots 1702118 vom 22.02.2017 kündigte die Polizei im Kreis Mettmann unter der Überschrift: "Kein närrischer Ausnahmezustand am Steuer !" verstärkte Polizeikontrollen im Straßenverkehr zur Karnevalszeit an. Eine solche Kontrolle führten Einsatzkräfte unter anderem auch am frühen Samstagmorgen des 25.02.2017, gegen 04.50 Uhr, auf der Heinrich-Hertz-Straße in Unterfeldhaus durch. Dabei wurde ein 38-jähriger Düsseldorfer angehalten, der mit seinem schwarzen PKW Mercedes B 200 CDI unterwegs war. Ein durchgeführter Alkoholtest ergab einen Wert von mehr als 1,3 Promille (0,67 mg/l). Daraufhin leiteten die Beamten ein Strafverfahren wegen einer Trunkenheitsfahrt ein. Zur Beweisführung im Verfahren wurde die ärztliche Entnahme einer Blutprobe angeordnet und durchgeführt. Den Führerschein des Beschuldigten stellte die Polizei sicher. Dem 38-jährigen Düsseldorfer wurde zudem jedes weitere Führen führerscheinpflichtiger Fahrzeuge bis auf weiteres ausdrücklich untersagt.
Hinweis an die Medien: Die angekündigten Verkehrskontrollen der Polizei im Kreis Mettmann zur Karnevalszeit gehen selbstverständlich noch mindestens bis zum Aschermittwoch weiter.
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